am 22.02.2026 12:36
Hallo zusammen,
Ich handele seit 1,5 Jahren, vorher nur Aktien und ETFs. Mal werden Ordergebühren in den Gewinn- bzw. Verlusttopf verrechnet, mal nicht. Kann ich dann nur die nicht im Topf gelandeten Gebühren als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben oder alle - auch Kauf- und Verkauf? Weißt das jemand?
Liebe Grüße
bro66
am 23.02.2026 20:13
@CurtisNewton schrieb:
@dg2210 schrieb:Viele Profis nennen das deutsche System die 'Spezielle Relativitätstheorie des Finanzwesens'
Immer wieder tauchen Meldungen auf, jemand habe einen Fehler in der SRT gefunden oder 'Einstein widerlegt' genauso häufig gibt es Klagen, die Banken hätten falsch gerechnet. I.d.R. beruht das auf irgendwelchen Missverständnissen oder fehlerhaften Annahmen.
Daher: im Zweifelsfall abwarten und der Bank vertrauen.
Das ist im Allgemeinen richtig, doch gerade die comdirect - eine Marke der Commerzbank hat hier in der Vergangenheit schon Verhaltensauffälligkeiten gezeigt.
Darum habe ich genau dieses Beispiel gewählt 😉
Dort wo sich Relativität und Quantenmechanik treffen, gibt es auch gewisse "Verhaltensauffälligkeiten", die aber im normalen Leben ignoriert werden können.