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38 ANTWORTEN

Morgenmond
Mentor ★★★
2.416 Beiträge

@Zilch  schrieb:

...

 

6) Ausschüttungen gelten zum Topf "Sonstiges". Verluste aus Aktiengeschäfte lassen sich damit nicht ausgleichen, aber alle anderen. Wie Derivate. Einmal Derivate probiert und verzockt kein Problem, die Ausschüttung kann den Topf leeren und zusätzlich kann ich den Freibetrag mit Gewinnen aus dem ETF ausnutzen.

Bei Aktien verzockt? Blöd, musst wohl gezwungenermaßen wieder in Aktien investieren.

...

Sehr wichtiges Argument !

Ab und zu machen meine (risikoreicheren) Zertifikate Minus.

Dank den Ausschüttungen + positiven Ergebnissen der anderen Zertifikate kann ich den Freibetrag viel besser ausnutzen als wenn ich da nur die Gewinne/Verluste der Zertifikate und der paar Dividenden der Einzelaktien hätte.

 

Auch die anderen, von dir vorgebrachten, Argumente finde ich schlüssig.

 

Gruß Morgenmond

KWie2
Mentor ★★
1.625 Beiträge

Hallo,

 


@Zilch  schrieb:

2) ist es Ziel den Freibetrag ohne Verkauf auszunutzen, nur mit Ausschüttungen. Dementsprechend ist deine Annahme nicht langfristig gedacht, dass man nur 4.000 Euro hätte investieren dürfen. Was ist mit nächstem Jahr? Und in zehn Jahren wenn der Sondereffekt nur noch wenig geltend ist und der Schnitt anstatt 7% nun 8% ist? Und warum gehst du davon aus, dass die ganze Position verkaufen musst? Wenn ein Anteil ausreichen würde kannst du auch nur einen verkaufen.

Bei mir nicht. Bei mir ist das Ziel, möglichst optimal wegzukommen.

Warum ohne Verkäufe wenn ich mit Verkäufen trotz der Gebühren besser wegkomme?

 


@Zilch  schrieb:

Da vertraue ich lieber Finanztip, die sagen, dass es steuerlich am meisten Sinn macht erst in einen Ausschütter zu investieren, das laufen und wachsen zu lassen, und dann ab einem gewissen Zeitpunkt mit thesaurierenden ETFs anzufangen. Hochaktuell aus dem letzten Jahr. Nichts historisch 😉

Nichts für Ungut, aber irgendwie kämpfst du gegen Mühlen. Jedes Mal behauptest du, dass das Modell nicht richtig ist, und jedes Mal wird auf die Experten der Finanzwelt verwiesen. Wir drehen uns im Kreis 😄


Ich drehe mich nicht im Kreis. Einfaches nachrechnen würde helfen. Die Ergebnisse verwende ich zu meinen Gunsten.

 

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

GetBetter
Legende
8.091 Beiträge

@KWie2  schrieb:

Generell wirst Du - selbst wenn Du sonst keinen Freibatrag brauchen solltest, was bei Dir nicht der Fall sein dürfte, Ausschütter nicht mehr ohne Steuernachteile los, wenn die Gesamtperformance den Freibetrag übersteigt.


Zunächst mal wollen wir festhalten, dass irgendwas nicht mehr ohne Steuer(nachteile) loszuwerden, exakt dem Wunschszenario entspricht. Auch Thesaurierer wirst Du nicht mehr ohne Steuernachteile los.

 

Andersrum ausgedrückt: Jede Langfristanlage (und als solche betrachte ich jedes passive Investment), die Du ohne Steuer wieder loswerden kannst, war offensichtlich eine Fehlinvestition.

 

 


@KWie2  schrieb:

Bei einem Kurszuwachs von rund 28% in den letzten 12 Monaten und wegen der Teilfreistellung etwas über 1100 € Freibetrag für den ETF kommst Du derzeit nur auf runde 4000 €, die Du anfangs in Ausschütter investieren dürftest, bevor Du schauen müsstest, den Ausschütter möglichst wieder loszuwerden.


Warum sollte man den Ausschütter wieder loswerden wollen und was ist in diesem Zusammenhang der Unterschied zum Thesaurierer? Der hat doch schließlich die gleichen 28% gemacht.

 

Außerdem zum x-ten Mal: Du wirst ihn jederzeit problemlos wieder los, solltest das dann aber besser am Jahresanfang (vor Erhalt der Ausschüttungen) erledigen als am Jahresende (wenn der Freibetrag bereits aufgebraucht ist). 

KWie2
Mentor ★★
1.625 Beiträge

Hallo,

 


@GetBetter  schrieb:

Außerdem zum x-ten Mal: Du wirst ihn jederzeit problemlos wieder los, solltest das dann aber besser am Jahresanfang (vor Erhalt der Ausschüttungen) erledigen als am Jahresende (wenn der Freibetrag bereits aufgebraucht ist). 


Wie verkaufst Du problemlos ETFs ohne den Kursgewinn zu versteuern?

Das ist auch beim X-ten mal nicht klarer als beim 1. mal.
Kursgewinne beanspruchen den Freibetrag ganz selbstverständlich auch.

 

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

ae
Mentor ★★★
3.478 Beiträge

@KWie2  schrieb:

Hallo,

 


@GetBetter  schrieb:

Außerdem zum x-ten Mal: Du wirst ihn jederzeit problemlos wieder los, solltest das dann aber besser am Jahresanfang (vor Erhalt der Ausschüttungen) erledigen als am Jahresende (wenn der Freibetrag bereits aufgebraucht ist). 


Wie verkaufst Du problemlos ETFs ohne den Kursgewinn zu versteuern?

Das ist auch beim X-ten mal nicht klarer als beim 1. mal.
Kursgewinne beanspruchen den Freibetrag ganz selbstverständlich auch.

 

Gruß: KWie2


Irgendwann ist halt nun mal die Steuer unumgänglich, da  kann man sich drehen und wenden wie man will. 
Für alle die mit passiven Investments anfangen ist die derzeitige Steuerlage so, dass die Ausschütter schneller dazu führen den Freibetrag auszuschöpfen. 

Dass es derzeit mit Kursgewinnen (Kauf/Verkauf) schneller geht, ist einer besonderen Lage an den Börsen geschuldet, welche in der Form nicht ewig so weitergehen wird. 
Es kann auch mal ein Jahr mit Kursverlusten enden dann sitzt man ganz schnell auf einen gefüllten Verlusttopf und dem vollen Freibetrag. 

Persönlich freue ich mich wenn ich das Haar in der Suppe, in diesem Fall gleich zu setzen mit Steuern, am Ende des Jahres finde, impliziert das doch gewissermaßen mehr Gewinne als Verluste gemacht zu haben.

 
Um Steuern zu sparen bin ich weder bereit in Aktionismus zu verfallen, noch Verluste zu generieren oder auf Gewinne zu verzichten. 

Das ist meine Meinung dazu und ich habe durchaus nicht den Anspruch der Allgemeingültigkeit meiner Vorgehensweise 

 

gruss ae

 

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

GetBetter
Legende
8.091 Beiträge

@KWie2  schrieb:

Hallo,

 


@GetBetter  schrieb:

Außerdem zum x-ten Mal: Du wirst ihn jederzeit problemlos wieder los, solltest das dann aber besser am Jahresanfang (vor Erhalt der Ausschüttungen) erledigen als am Jahresende (wenn der Freibetrag bereits aufgebraucht ist). 


Wie verkaufst Du problemlos ETFs ohne den Kursgewinn zu versteuern?

Das ist auch beim X-ten mal nicht klarer als beim 1. mal.
Kursgewinne beanspruchen den Freibetrag ganz selbstverständlich auch.


Natürlich tun sie das und natürlich wird der Kursgewinn versteuert. Immer, bei Thesaurierern wie auch bei Ausschüttern.

Es geht aber darum möglich wenig Kapitalabfluß zu haben. Daher ist eine Versteuerung innerhalb des Freibetrages völlig unkritisch.

 

Anteile, die Du am Jahresanfang verkaufst, werden logischerweise im weiteren Verlauf keine zu versteuernden Ausschüttungen mehr generieren. Insofern beansprucht im jeweiligen Jahr nur (nicht auch) der Kursgewinn dieser Anteile den Freibetrag.

KWie2
Mentor ★★
1.625 Beiträge

Hallo,

 


@GetBetter  schrieb:
Anteile, die Du am Jahresanfang verkaufst, werden logischerweise im weiteren Verlauf keine zu versteuernden Ausschüttungen mehr generieren. Insofern beansprucht im jeweiligen Jahr nur (nicht auch) der Kursgewinn dieser Anteile den Freibetrag.

Und was kaufst Du dann für die verkauften Ausschütter? Thesaurierer? Wiede Ausschütter zu kaufen würde ja wieder Ausschüttungen erzeugen.
Wo soll im laufenden Investment dei Anwendung für diesen Verkauf am Jahresanfang liegen?

 

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

GetBetter
Legende
8.091 Beiträge

@KWie2  schrieb:

Und was kaufst Du dann für die verkauften Ausschütter? Thesaurierer? Wiede Ausschütter zu kaufen würde ja wieder Ausschüttungen erzeugen.
Wo soll im laufenden Investment dei Anwendung für diesen Verkauf am Jahresanfang liegen?


Es ging um Deine beiden Aussagen weiter oben:

 


@KWie2  schrieb:

Generell wirst Du - selbst wenn Du sonst keinen Freibatrag brauchen solltest, [...] Ausschütter nicht mehr ohne Steuernachteile los, wenn die Gesamtperformance den Freibetrag übersteigt.


@KWie2  schrieb:

Wie verkaufst Du problemlos ETFs ohne den Kursgewinn zu versteuern?


Beide Fragen kann man auf die Kurzfassung "Wie verkauft man problemlos einen Ausschütter falls der Freibetrag durch Ausschüttungen aufgebraucht wird?" zusammenschrumpfen. Die Gesamtperformance und die Frage der Kursgewinne spielt keine Rolle da beide Punkte für Thesaurierer in gleicher Weise gelten.

 

Die Antwort nach dem Wie ist gegeben (vor Inanspruchnahme des Freibetrages durch Ausschüttungen). Was man vom Erlös kauft ist davon völlig losgelöst und hängt eher am Warum. Natürlich kann man dafür auch Thesaurierer kaufen – wenn dies im jeweiligen Moment vorteilhaft ist.

KWie2
Mentor ★★
1.625 Beiträge

Hallo @Zilch , hallo alle,

 

in dem von Dir mehrfach (u.A. dort) verlinkten Finanztipp Video gibt es 4 Fälle. Darunter der 4. von "Francesco" mit der Investition in Thesaurierer und dem Abverkaufen und Rückkaufen, also dem Tipp aus nmh's Thema: Steuerliche Optimierung zum Jahresende.

In dem Video kommt der hier von mir propagierte Fall mit 270800 € zwar knapp, aber doch vor den nachfolgenden  Ergebnissen mit 268900€ und 267900€ auf den ersten Platz.

 


@Zilch  schrieb:

@KWie2 und dennoch haben Finanz"profis" von zum Beispiel Finanztip genau das Gegenteil berechnet und in einem Video verarbeitet, was du behauptest.


Da mein Ergebnis sich mit dem aus dem Finanztipp Video deckt, kann ich "das Gegenteil" nun auch beim allerbesten Willen nicht als realistisch nachvollziehen.

Wenn Du mir nicht glaubst - was die Art der Argumentation gegen mich in keiner Weise rechtfertigt - dann glaub' Doch wenigstens den von Dir selbst angeführten Quellen!

 

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

GetBetter
Legende
8.091 Beiträge
Du musst das Video schon bis zum Ende anschauen 😉