Kombination Verlusttopf und jährliche Freigrenze
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am 22.06.2020 17:34
Hallo,
folgendes Szenario:
Ich habe einen Verlustopf i.H.v 12.000 Euro von 2019 in 2020 genommen. Diesen habe ich nun vollends aufgebraucht.
Angenommen, ich habe keine anderen Einkünfte außer der Kapitalerträge:
Kann ich der Bank nun eine NV-Bescheinung vorlegen und bis zur jährlichen Freigrenze von 9.408 Euro Kapitalerträge generieren, ohne Abgeltungssteuer zu zahlen? Oder wird der Verlusttopf zu Freigrenze zugezählt?'
Also 12.000 Euro Verlusttopf + 9.408 Euro Freigrenze = 21.408 Euro ohne Abgeltungssteuer zu zahlen?
Ich würde mich über eure Antworten freuen!
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am 22.06.2020 20:20
Bei Vorlage einer NV-Bescheinigung wird jedweder Ertrag aus WP-Geschäften ohne Betragsbegrenzung von der Abgeltungssteuer freigestellt. Das entbindet dich aber nicht von deiner Pflicht eine Steuererklärung abzugeben wenn der Grundfreibetrag dann überschritten wird. Ich glaube eher, dass dir das Finanzamt keine NV-Bescheinigung ausstellt bei deiner Situation
