am 27.01.2022 10:12
Hallo
Ich bräuchte mal einen Hinweis, da ich aktuell online nicht weiterkomme mit der geplanten Kapitalmaßnahme der Hornbach Holding. Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, steht im Schreiben der comdirect dass ich die Möglichkeit habe, meine Hornbach Baumarkt Aktien gegen Hornbach-Holding Aktien gegen die Zahlung von 47,50 EUR zu tauschen oder die Hornbach Baumarkt Aktien per Umwandlung in die WKN A3MQC3 zu 47,50 EUR gutschreiben zu lassen.
Ich wollte nun von der ersten Möglichkeit Gebrauch machen, bin jedoch irritiert über die Möglichkeit dies online zu machen. Ich habe ja über das Postfach die Optionen Zukaufen, Verkaufen und Weisung. Wenn ich auf Weisung gehe, steht dort aber nur was von Umbuchung in die WKN A3MQC3, was ja die Option mit der Gutschrift wäre, wenn ich es nicht völlig falsch verstanden habe. Eine Möglichkeit für die erste Option kann ich dort nicht auswählen.
Es wäre schön, wenn mir jemand einen Hinweis geben kann, wie ich die Anmeldung für den Wandel Hornbach Baumarkt in Hornbach-Holding online statt über das Schreiben auf postalischem Weg machen kann.
Vielen Dank
DJ
am 27.01.2022 11:01
Hallo @DJ,
du kannst die Weisung an dieser Stelle so vornehmen. Dabei wird dein Bestand im ersten Schritt in die "Platzhalter-WKN" A3MQC3 umgewandelt und dann am 21.02.2022 verkauft und somit zu Cash gemacht.
Gruß
Erik
am 27.01.2022 11:38
Hallo,
genau das will ich ja nicht. Ich will nicht die Gutschrift, sondern ich will die Umwandlung in die Hornbach Holding Aktien. Dies kann ich aber online aber scheinbar nicht anweisen, daher die Frage wie ich das abgesehen vom Schriftlichen Weg online machen kann.
VG
am 27.01.2022 11:51
Die Bankmitteilung in sind gesetzlich vorgeschrieben und oft sehr knapp.
Relevant für dich ist die Primärquelle, d.h. die Veröffentlichung von Hornbach selbst. Was steht denn dort zum Thema 'Umtausch'?
am 27.01.2022 12:17
Hallo @DJ,
möglicherweise gibt es ein Missverständnis.
Die Aktie von Hornbach wird von der Börse genommen (Delisting) und daher ist nur der Verkauf der Papiere möglich, so wie ich es oben beschrieben habe. Der Umtauch erfolgt also im Rahmen der Verkaufabwicklung und sorgt nicht dafür, dass du die Papiere weiterhin halten kannst.
Wenn du keine Weisung erteilst, verbleiben die Papiere weiterhin in deinem Depot und werden womöglich irgendwann liquidiert. Ob und wieviel du dann für die Aktein bekommen wirst, ist ungewiss.
Gruß
Erik
am 27.01.2022 12:37
Hallo
Dann habe ich das vermutlich wirklich falsch verstanden, es gibt also grundsätzlich nur das Delisting und nicht die Wahl zwischen Gutschrift der Baumarkt-Aktie oder Kauf der Holding-Aktie zum Aufpreis des Delistings. Okay, dann vielen Dank nochmal für die Aufklärung, ich find es auch beim Dritten mal Lesen noch leicht verwirrend.
VG
DJ
27.01.2022 20:17 - bearbeitet 27.01.2022 20:19
Hallo,
in den Investor Relations auf hornbach.de findet sich ja der Hinweis auf pluto-offer.com. mit dem Link auf die Hornbach_Holding_Angebotsunterlage.pdf.
Wenn sich die Links nicht öffnen, liegt das an der vorher auf pluto-offer.com abgefragten Bestätigung der Kenntnisnahme der rechtlichen Hinweise.
Dort ist von einer Wandlung nirgendwo die Rede. Im unverbindlichen Teil vorher steht etwas von einer Möglichkeit der weiteren Investition in die Hornbach Holding ("Reinvestition in die HORNBACH Holding möglich"), die aber scheinbar kein Teil der Kapitalmaßnahme ist, sondern darin zu bestehen scheint, dass Du mit dem Geld, dass die Hornbach Holding Dir für die Hornbach Baumarkt-Aktie anbietet, danach selbst Hornbach Holding Altien erwerben kannst. Diese Darstellung ist allerdings verwirrend, denn es entsteht der Eindruck als gäbe es im Ablauf der Maßnahme eine Möglichkeit, Holding für Baumarkt zu kaufen.
Von einer Kapitalmaßnahme der Hornbach Holding, etwa einer Eigenkapitalerhöhung in Höhe der zur Veräußerung gestellten Hornbach Baumarkt Aktien kann ich nichts erkennen. Die wäre aber für eine Wandlung der Bumarkt-Aktien in Holding-Aktien erforderlich.
Von daher läuft das Angebot darauf hinaus, dass Du Deine Baumarkt Aktien verkaufen kannst oder eben nicht, was dann die Konsequnz hätte, dass Du bald auf einer nicht mehr reguliert handelbaren Aktie sitzen würdest.
Sieht ganz so aus, als müsstest Du eventuelle Gewine realisieren und versteuern, was im Gegenzug durch den Aufschlag auf den Schluskurs vom 17.12.2021 versüßt wird.
Wenn nun jemand qualifiziert anderslautende Informationen hat, dann Bitte um Aufklärung
Gruß: KWie2
... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...