Junior Depot
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am 17.09.2016 14:08
Hallo zusammen,
ich habe für den Lütschen ein Depot eröffnet, damit er früh anfangen kann mit dem ETF sparen. Jetzt stellt sich die Frage des Freistellungsauftrages. Ich denke, dass das Kind ebenfalls wie die Eltern einen Freibetrag von 801€ hat. Oder sehe ich das falsch und es muss eines der Eltern bzw. das Ehepaar die Kapitalerträge auf ihren Freibetrag anrechnen?
Viele Grüße,
der Spasssparer
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am 17.09.2016 16:39
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am 19.09.2016 17:06
Ergänzend dazu sei gesagt, dass jeder Mensch unmittelbar nach Geburt eine Steueridentnr. erhält. Wenn diese nicht mehr bekannt ist, kann man die ganz einfach beim BZSt anfordern, siehe hier:
Man bekommt dann nach ein paar Wochen einen Brief, wo die Nummer drauf steht.
