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Junior Depot - Steuervorteile optimieren mit Nichtveranlagungsbescheinigung

HanHü
Autor
1 Beiträge

Moin zusammen,

 

als comdirect Kunde bin ich schon mehrmals glücklich über diese Community gestoßen. So auch gestern, wo ich mich nochmal zu thesaurierenden und ausschüttenden ETFs informieren konnte.

 

Kurz zur Ausgangslange:

- Ich hab je ein Junior Depot für unsere Kinder und bespare den mit dem LYX0AG und LYX00C (thesaurierer)

- Ich überlege den Kindern jeweils eine Schenkung zukommen zu lassen, um frühzeitig vom Zinseszins-Effekt zu profitieren. Hintergrund: Wenn die Kinder sich nach der Schule eine Ausbildung finanzieren wollen, brauchen sie entsprechend viel Vermögen, sofern es nicht aus der monatlichen Kasse der Eltern entspringen soll

 

Was ich bisher verstanden habe:

- Prinzipiell wird empfohlen solange in ausschüttende ETFs zu investieren bis der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist, um die Steuervorteile zu optimieren

- Thesaurierende ETFs müssen mittlerweile durch die Vorabpauschale auch versteuert werden. Außer in 2022 wenn der Basiszins zu gering ist

- Sollte der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft sein, kann für Kinder eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt bestellt werden, sofern die Kinder unter dem Grundfreibetrag (ca. 10k€) liegen. Lediglich sollte man aufpassen, nicht über die Freigrenze für die Familienversicherung (ca. 6k€) zu kommen.

 

Soweit so gut und hoffentlich richtig?!

 

Jetzt hab ich gestern von besonders ausgepfeilten Personen gelesen, die empfohlen haben bei thesaurierenden ETFs zum Jahresende zu schauen, ob nicht noch Gewinne erzielt werden können, um den Sparerpauschbetrag auszuschöpfen. Anschließend können die nicht zu versteuernden Gewinne wieder reinvestiert werden und den Zinseszinseffekt verbessern.

 

Da hab ich mich gefragt, ob dieser Effekt nicht auch Gültigkeit in Kombination mit der Nichtveranlagungsbescheinigung hat. Demnach könnte ich Gewinne in in Höhe von ca. 8.000€ erzielen und hätte dank der 30% Teilfreistellung ein zu versteuernden Gewinn von 5.600€. Dieser wäre unterhalb der Grenze der Familienversicherung für die Krankenkasse, sodass dies keinen negativen Effekt haben sollte.

 

Könnt ihr das bitte bestätigen oder verneinen? Übersehe ich etwas?

 

P.S. einen ähnlichen Thread zu dem Thema habe ich trotz Suche leider nicht gefunden. Ansonsten bin ich auch dankbar für Links.

 

Beste Grüße

Hannes

1 ANTWORT

Dr. Snuggles
Experte ★★
475 Beiträge

Zur Familienversicherung kann ich leider nichts sagen (wegen Privatversicherung). Ansonsten alles richtig. Der Verkauf/Kauf am Ende des Jahres aber nicht auf Biegen und Brechen machen. Kostet alles nur Gebühren. Je nach Höhe des Depots deiner Kinder wird das auch erst später relevant (8000 Euro Gewinn will auch erst mal verdient sein). Ich habe bei meiner Tochter das erst jetzt mit 9 das erste Mal gemacht. Dieses Jahr werde ich wohl aussetzen. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass beim Übergang mit 18 das Geld im Wesentlichen steuerfrei übergeben werden kann.