am 22.11.2022 17:07
@NordlichtSH schrieb:Ist Strafe denn wirklich das richtige Wort?
Ja.
Wenn du aus dem Tennisclub austrittst, weil du denkst, dass du mit deinen Mitgliedsbeiträgen etwas Besseres anfangen kannst, dann darfst du dort auch nicht mehr Tennis spielen. Das kannst du als Strafe empfinden, oder als logische Folge deines Austritts.
Ein zutreffenderer Vergleich wäre: Du trittst aus dem Tennisclub aus und danach werden deine Kinder in der Schule von den Kindern der Tennisclub-Mitglieder gemobbt.
22.11.2022 17:57 - bearbeitet 22.11.2022 18:07
22.11.2022 17:57 - bearbeitet 22.11.2022 18:07
Nur sind die Kinder vorher mit dem Versprechen "wenn Du ja sagst wird das Weihnachtsgeschenk größer" gefragt worden ob man denn aus dem Tennisclub austreten solle, woraufhin sie jetzt lernen das Eltern nicht immer die ganze Wahrheit sagen und man im Leben die Konsequenzen für seine Entscheidungen tragen muss.
am 22.11.2022 18:04
Also zum einen spielen wir doch eher Golf und zum anderen... ist doch auch völlig egal?
Der Handel war schließlich auch noch lange nach dem Brexit möglich und über die KAG ist sowohl Kauf als auch Verkauf nach wie vor möglich, da es schon eine Vertriebszulassung bei der BaFin gibt und der Fonds damit auch als AIF handelbar ist.
Die Einstellung des Handels hat also augenscheinlich gar nichts mit dem Brexit zu tun. Letztendlich können das nur die Börsen klären oder derjenige der die Anteile mal an die Börse gebracht hat.
am 23.11.2022 04:03
@Tarulia schrieb:Der Handel war schließlich auch noch lange nach dem Brexit möglich und über die KAG ist sowohl Kauf als auch Verkauf nach wie vor möglich, da es schon eine Vertriebszulassung bei der BaFin gibt und der Fonds damit auch als AIF handelbar ist.
Die Einstellung des Handels hat also augenscheinlich gar nichts mit dem Brexit zu tun. Letztendlich können das nur die Börsen klären oder derjenige der die Anteile mal an die Börse gebracht hat.
Genau.
Anfrage bei den Börsen, warum jetzt und warum überhaupt der Handel ausgesetzt wurde.
Ergänzen möchte ich noch, dass ohnehin nicht alle Fonds und schon gar nicht alle Tranchen eines Fonds via Börse gehandelt werden können.
am 23.11.2022 04:26
@ch7903 schrieb:
Parallel dazu wurde im März 2019 die SICAV Variante (LU-ISIN) der - M&G (Lux) Global Themes Fund – aufgelegt,
Das ist die Antwort der KAG. Wenn ich das richtig verstehe, dann ist der Fonds weiterhin über die KAG handelbar. Der Handel über die Börse wurde jedoch ausgesetzt und gleichzeitig eine weitere EU Fonds Variante mit LU ISIN herausgegeben.
Da dies mein erster Fall dieser Art ist... Kann mir einer von euch Profis hier bitte kurz bei der Einschätzung helfen? Was sollten eurer Meinung nach die Konsequenzen daraus sein? Die Position dieser Fondsanteile machen knapp 10% meines Depots aus.
Weiß jemand, ob die Anteile durch die KAG eingetauscht werden können in die LU Variante LU1670628491 (Steuer- und Gebührenneutral)?
Spricht etwas dagegen die Anteile einfach zu halten und in ferner Zukunft an die KAG zurück zugegeben?
Aussetzung des Börsenhandels und Auflage einer LU Variante des Fonds erfolgten nicht gleichzeitig. Die LU Variante wurde bereits im März 2019 aufgelegt (s.o.).
Konsequenzen für Dich als Anleger gilt es m.E. keine zu ziehen.
Gegen eine spätere Rückgabe (statt Verkauf über die Börse) spricht nichts. - Das ist schließlich der "normale" Weg bei Fonds.
Ein Tausch von der GB in die LU Variante wäre steuerlich ein Verkauf und Kauf. Das ist auch der Grund, warum M&G seinerzeit von einer länderübergreifenden Verschmelzung (GB --> LU) abgesehen hatte. Auch das wäre steuerlich Verkauf und Kauf gewesen. Deshalb blieb die GB Variante für die Altanleger erhalten. Für Neuanleger gibt es die LU Variante.
Nebenbei: Die LU Variante hat höhere laufende Kosten und eine schlechtere Wertentwicklung als die GB Variante.
Grüße
Klever
am 23.11.2022 09:07
Danke, das hilft mir bei der Einschätzung. Grundsätzlich war das auch mein Stand. Ich war jedoch überrascht von der unangekündigten Änderung der Handelbarkeit und hatte das Gefühl etwas übersehen zu haben. Da es sich um einen "alten" Bestand handelt, der nicht aktiv bespart wird - würde ich diesen nun erstmal liegen lassen.