am 14.07.2018 17:20
am 14.07.2018 17:20
Hallo,
ich habe aus dem letzten Jahr einen Verlustvortrag aus Verkäufen von Aktien. Nun habe ich einen Optionsschein mit Gewinn verkauft und wundere mich, dass der Gewinn nicht vom Verlustvortrag abgezogen wird. Er wurde, wie laufende Zinserträge vom Freistellungsauftrag abgezogen. Ist da was falsch gelaufen, oder woran liegt das? Ist der Optionsschein oder ein Zertifikat nicht auch ein Wertpapier?
Schöne Grüße
Andreas
am 14.07.2018 17:49
Verluste von Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.
Sonstige Verluste können mit allen Gewinnen verrechnet werden.
Daher ist bei Dir keine Verrechnung erfolgt.
am 18.07.2018 17:50
Hi, tut mir leid, sehe die Antwort erst heute. Also werden die OS nicht wie Aktien betrachtet. Ok.
Dann danke.
am 23.07.2018 18:36
Optionsscheine sind meines Wissens Inhaber-Schuldverschreibungen. (Verlusttopf "Sonstige").