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02.03.2019 09:58 - bearbeitet 02.03.2019 10:05
Hallo zusammen!
Als ich 2017 Verluste einfuhr, wurden diese 2018 verrechnet. So soll es ja auch sein. 2018 hatte ich aber mehrere tausend Euro als Gewinn verbucht und dieses Jahr (2019) ist davon nichts mehr aufgeführt.
Sollte ich nun Verluste realisieren, wird da nichts verrechnet. Da liegt doch ein Fehler vor?!?
Wenn das normal ist, wie kann ich diese Gewinne mit etwaigen Verlusten verrechnen oder ist das einfach mein Pech?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 02.03.2019 11:22
Moin @Gasi, sofern du zum Jahresende Gewinne hast, werden dir diese immer in der jahressteuerbescheinigung bescheinigt. Verluste hingegen werden in der Regel ins nächste Jahr vorgetragen (natürlich nur, wenn du keine Verlustbescheinigung bestellt hast).
Die Gewinne werden dann in der Einkommensteuererklärung angegeben
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am 02.03.2019 11:56
@Gasi schrieb:Hallo zusammen!
Als ich 2017 Verluste einfuhr, wurden diese 2018 verrechnet. So soll es ja auch sein. 2018 hatte ich aber mehrere tausend Euro als Gewinn verbucht und dieses Jahr (2019) ist davon nichts mehr aufgeführt.
Sollte ich nun Verluste realisieren, wird da nichts verrechnet. Da liegt doch ein Fehler vor?!?
Wenn das normal ist, wie kann ich diese Gewinne mit etwaigen Verlusten verrechnen oder ist das einfach mein Pech?
Hallo @Gasi ,
mein, das ist völlig korrekt, siehe hier:
„Positive und negative Kapitaleinkünfte werden grundsätzlich im laufenden Jahr miteinander verrechnet. Verbleiben hiernach Verluste aus Kapitalvermögen, dürfen diese nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Der Gesetzgeber lässt lediglich den Verlustvortrag innerhalb der Einkunftsart des § 20 EStG zu. Ein Verlustrücktrag ist ausgeschlossen.“
Gruß paba
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am 06.06.2020 11:06
Auch wenn die Antwort sehr spät kommt, besten Dank! 🙂
