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Freischaltung Produktklasse F / FTG

FDH04
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18 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe vom Support auf meine Rückfrage eine Antwort bekommen, dass die FTG nur für eine Untermenge von Wertpapieren der Produktklasse F notwendig ist; dies ist aber erst seit (ein paar Jahren?) so.

D.h. ich soll meine Depothandelsgrenze auf F ändern können, dann kann ich einige Wertpapier der Klasse F handeln, und erst wenn ich die FTG nachreiche, dann kann ich auch den Rest der Klasse F handeln.

 

Kann jemand von euch dieses Vorgehen bestätigen? Wurde da etwas in den letzten Jahren geändert? Ich finde diese Auskunft etwas merkwürdig.

61 ANTWORTEN

FDH04
Autor ★
18 Beiträge

Da gönnt man sich ein entspanntes Wochenende und hier wird alls zugespammt. Nunja.

 


FDH04 schrieb:

Soweit hier der von SMT_Mario oder irgendjemandem anderen der Gegenbeweis erbracht wird, werde ich mich höchst persönlich in aller Form entschuldigen.

 

Falls nicht, darf ich von einigen Personen hier im Gegenzug dasselbe erwarten!


Ich warte übrigens noch, oder verfügen Trolle nicht über die ausreichende Größe um sich zu entschuldigen?

 

Vielleicht motiviert sich ja der eine oder andere hier wenigstens dafür, sich für die öffentlich an und über meine Person geäußerten beleidigenden und herabwürdigenden Worte zu entschuldigen.

 

Nicht, dass ansonsten noch der Wächter vom Trollverließ kommt um euch zu holen.

 

Einen schönen Start in die Woche!

 

Gezeichnet: der sich mehr als lächerlich machende Korinthenkacker

FDH04
Autor ★
18 Beiträge

PS: Auch das "Liken" bzw. "sich bedanken" bei einer Beleidigung ist ebenfalls als Beleidung zu werten.