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Freibetrag einbehalten

14 ANTWORTEN

marc01
Autor ★
7 Beiträge

ok danke. Werde ich mal prüfen. War mir nicht bewusst, dass das so einfach möglich ist.

Weinlese
Mentor ★
1.459 Beiträge

@marc01 

In Deinem ersten Beitrag kommt nicht einmal das Wort "Sparerpauschbetrag" oder "Freistellungsauftrag" vor. Stattdessen ist von einem "Freibetrag für Aktienverkäufe" die Rede. Da dies keine übliche Bezeichung ist, sollten weitere Nachfragen nicht so verwunderlich sein.  Bei allem Verständnis für Deine Ungeduld in dieser Angelegenheit, die fast ausschließlich freiwilligen Helfer hier in der Community können für den Fehler der Bank auch nichts.

 

Zur Sache: Der Freistellungsauftrag wird aus steuerlicher Sicht erst am Ende des Jahres festgesetzt. Du könntest Deinen Betrag im Laufe des Jahres beispielsweise noch ändern. Vermutlich würde Dir Dein Anwalt damit ohnehin raten, noch bis zum Beginn des nächsten Jahres zu warten, um festzustellen, ob der Freistellungsauftrag für das Jahr 2021 von der Bank auch korrekt angerechnet wurde. Aufgrund des negativen Zinsniveaus könntest Du wahrscheinlich noch nicht einmal entgangene Zinsgewinne auf die zu Unrecht einbehaltenen Steuern nachfordern.

 

Viele Grüße

Weinlese

Siller
Experte
113 Beiträge

Einen "Freibetrag" gibt es in Deutschland nicht. Also wäre es angesichts der rudimentären oder nicht vorhandenen Kenntnisse angesagt, sich schlau zu machen, oder einen Steuerberater einzuschalten. Einschlägige Suchmaschinen und das Finanzamt helfen.

Fix1
Experte ★★★
524 Beiträge

@C0mdirect  schrieb:

Vielleicht kannst du an dein Geld auch über einen Umweg kommen:

 

Falls dein Freibetrag für 2021 nicht berücksichtigt wird von der comdirect, dann könntest du die von der comdirect einbehaltene Steuer für 2021 vom Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.


Das ist auch mein Gedanke. Selbst wenn die codi endgültig den von dir eingereichten Freistellungsauftrag nicht berücksichtigt, holst du dir die einbehaltene Steuer in Rahmen deiner Einkommensteuererklärung wieder. In Anbetracht dessen und der Tatsache, dass es um maximal etwa 270 Euro geht, die dir eine Zeit lang vorenthalten bleibt, würde ich persönlich versuchen, mich nicht zu sehr aufregen, und einen Rechtsanwalt würde ich erst recht nicht beauftragen. Viel zu viel Aufwand und Ärger und Zeit für viel zu wenig Nutzen: das Geld ist schließlich nicht weg. Du bekommst es nur später, spätestens mit Abgabe der Steuererklärung (über die Anlage KAP).

 

Aber um das deutlich zu machen: Ich kann deine Aufregung verstegen, rate aber zur Gelassenheit. Das ist gesünder. 🙂

 

Viele Grüße

marc01
Autor ★
7 Beiträge

hab zuvor bereits eingeräumt, dass von mir Dinge falsch/unglücklich ausgedrückt worden sind.

 

Dass es natürlich um einen Freistellungsauftrag geht, der nicht berücksichtigt wurde sollte inzwischen aber eigentlich aus dem Kontext hervorgehen.

 

Desweiteren habe ich hier niemals Forenmitglieder angegriffen, sondern ausschließlich meine Unzufriedenheit der Comdirect gegenüber geäußert.

 

Eventuell waren die Fragen des Mitglieds, dass mich im folgenden als unfreundlich und lächerlich bezeichnet hat, doch nicht hinfällig - das wurde von mir zunächst nur so eingeschätzt, da ich mir nicht bewusst war, dass ich einiges durcheinandergebracht und mich schlecht ausgedrückt habe. Diese Äußerung ist aber kein Grund sich daraufhin persönlich angegriffen zu fühlen und in der gegebenen Weise zu reagieren.


Gegenüber der Comdirect habe ich mich zugegebenermaßen unfreundlich geäußert, aber eben nicht gegenüber den Mitgliedern, womit man, sofern man nicht für die Comdirect arbeitet eigentlich kein Problem haben sollte.