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Freibetrag des Ehepartners nutzen
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am 01.03.2024 07:54
Guten Morgen zusammen,
trotz intensiver Google- und Community-Recherche finde ich keine richtige Antwort auf mein Anliegen.
Ich bin relativ frisch verheiratet, bisher laufen alle Konten, Depots usw. separat. In der letzten Steuererklärung haben wir uns zsm. veranlagen lassen.
Nun ist die Situation eingetreten, dass ich meinen (auf mehrere Institute aufgeteilten) Freibetrag aufgebraucht habe und gerne einen Teil des ungenutzten Freibetrages meines Partners nutzen möchte.
Kann ich meinen Freistellungsauftrag bei einer der Banken einfach erhöhen, sodass ich selber in Summe über die 1000 € komme, wir aber in zusammen die 2000 € nicht überschreiten?
Muss ich der Bank mitteilen, dass ein Teil des Freibetrages "offiziell" nicht mir zuzurechnen ist?
Oder ist es der Bank egal und nachher nur dem Finanzamt wichtig, dass wir in Summe die 2000 € nicht überschreiten?
Was ist, wenn ich einen Freibetrag meines Partners nutze und wir uns dann doch einzeln veranlagen? Aus diesem Grund will ich nicht unbedingt grundsätzlich einen Antrag auf einen gemeinsamen Freibetrag bei der Bank stellen.
Das ganze Thema ist für mich schwer zu erfassen und ich hoffe sehr auf eure Unterstützung.
Vielen Dank.
LG
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04.03.2024 11:40 - bearbeitet 04.03.2024 11:47
Wie das ist, wenn man tatsächlich über mehrere Kreditinstitute verteilt gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen will, weiß ich nicht. Insbesondere, wenn nur ein Partner dort Kunde ist. Kann gut sein, dass aber auch das möglich ist. Da in Anspruch genommene Freibeträge glaube ich an das BZSt gemeldet werden, wäre es vermutlich nur wichtig, dass immer beide Partner auf allen Freistellungsaufträgen stehen, also auch bei den Instituten, wo nur ein Partner Kunde ist.
Was aber in jedem Falle problemlos geht, ist ein gemeinsamer Freistellungsauftrag bei einer Bank. Machen wir so bei der comdirect. Mit Dividenden ist der dann auch komplett ausgereizt und alle anderen Erträge sonstwo werden einfach pauschal versteuert und gut is.
Vorteil ist halt, man braucht sich in der Steuererklärung nicht mit einer KAP rumärgern, zumindest so lange man nur bei deutschen Instituten Kapitalerträge einsammelt....

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