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am 03.09.2020 20:12
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Feststellungsbescheid für einen Verlustvortrag, den ich vom Finanzamt in diesem Jahr erhalten habe. Darin steht, dass ich einen verbleibenden Verlustvortrag in Höhe von x Euro habe.
Kann ich diesen Verlustvortrag noch in diesem Jahr mit meiner bereits über die comdirect abgeführte Kapitalertragssteuer verrechnen lassen?
Oder ist die Verrechnung des Verlustvortrags erst mit meiner Einkommensteuererklärung im kommenden Jahr möglich?
Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Aktien
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03.09.2020 20:49 - bearbeitet 03.09.2020 22:26
Wenn du einen Feststellungsbescheid vom Finanzamt hast, dann liegt der Verlust physisch im Schreibtisch deines Bearbeiters dort. Daher kann die comdirect nicht darauf zugreifen und die Verrechnung erfolgt über das Finanzamt.

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