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Eintrittskarte HV/Nachweis des Anteilsbesitzes

DerMitFrage
Experte
85 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

eine Frage an euch.

Ich hatte per E-Mail eine Eintrittskarte für eine Hauptversammlung beim Kundenservice der comdirect angefordert und auch eine Bestätigung bekommen, in der mir mitgeteilt wurde, dass diese bestellt wurde und mir per Post zugestellt wird.

 

Nun habe ich gut 10 Tage später einen "Nachweis des Anteilsbesitzes" von der Commerzbank erhalten.

Meine Frage ist nun: Kommt die Eintrittskarte noch, oder ist dies ein Zeichen dafür, dass ich mich selbst bei dem Unternehemen mit dem Nachweis melden muss? 

(Es handelt sich um URW.)

 

LG 

2 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@DerMitFrage :

Herzlich willkommen in dieser Community!

 

Ich vermute, mit "URW" meinst Du Unibail Rodamco, also eine ausländische Gesellschaft.

 

Einen Beleg "Nachweis des Anteilsbesitzes" habe ich noch nie gesehen. Normalerweise dient die Eintrittskarte dazu, den Anteilsbesitz nachzuweisen. Warum keine Eintrittskarte ausgestellt wurde, weiß ich nicht. Ich vermute aber, es hängt mit einer Neuregelung zusammen*, wonach inländische (deutsche) Aktionäre seit neuestem auch Einladungen zu europäischen Hauptversammlungen erhalten.

 

Meine Vermutung ist daher, dass Du keine weitere Eintrittskarte bekommst, sondern entweder mit Hilfe des "Nachweises" an der virtuellen Online-HV teilnehmen kannst (da stehen dann vermutlich irgendwelche Nummern drauf, die Du zur Anmeldung im Internet brauchst), oder dass Du mit diesem Beleg eine "richtige" Eintrittskarte bei der Gesellschaft anfordern kannst, falls eine Präsenz-HV stattfindet. 

 

Ich würde mal per E-Mail an  generalmeeting2020@urw.com  nachfragen. Außerdem solltest Du bei der Kundenbetreuung von comdirect nachfragen: reklamation@comdirect.de

 

Sorry, dass ich nichts besseres dazu sagen kann. Sicher wird sich auch das @SMTcomdirect  am Montag nochmal melden.

 

Viele Grüße aus einem sonnigen München

 

nmh

 

______________

*) ARUG II – Aktionärsrechterichtlinie 09/2020

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @DerMitFrage und herzlich willkommen in unserer Community!

 

@nmh hat dir bereits einiges zum Thema "HVs von ausländischen AGs" geschrieben. Vielen Dank dafür!

 

Bitte setze dich mit meinen Kollegen im telefonischen Kundenservice in Verbindung, um deine Anfrage zur klären. Sie können dir gezielt weiterhelfen. Eine pauschale Aussage zu URW kann ich hier leider nicht treffen.

 

Gruß

Erik