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Doppelte Besteuerung bei ausländisch thesaurierenden Investmentfonds vermeiden - Ausfüllhilfe

11 ANTWORTEN

Kogoro
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3 Beiträge

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

 

@paba, ich werde natürlich bei der ehrlichen Variante bleiben.

Es geht bei mir in 2024 um ca. 600€ Kapitalerträge, bzw. ca. 150€ Doppelbesteuerung, die ich vermeiden möchte. Da kann ich es auch erst mal mit der einfachen Variante ohne Belege in der Steuererklärung probieren.

Wenn alles gut geht, kann ich in den nächsten Jahren den Rest dieser Altlasten verkaufen, da geht es dann um ca. 1000€ Doppelbesteuerung.

 

@tweety, danke für das Teilen des Einspruchs und deine Infos. Insbesondere nehme ich mit, dass es möglich ist, Doppelbesteuerung zu vermeiden, auch wenn man über drei Jahre in der Vergangenheit die ausschüttungsgleichen Erträge nicht ordnungsgemäß versteuert hat. Das wird ja dann im Jahr des Verkaufs bis auf die geringe dem Finanzamt entgangene Verzinsung auch automatisch nachgeholt.

Ich hatte auch schon eine ähnliche Tabelle angefangen, in der ich für jedes Jahr die Erträge jedes Fonds pro Stück aus dem Bundesanzeiger zusammengestellt habe, und was ich versteuert habe. Das deckt sich dann zum Glück auch mit den Bescheinigungen der Bank, so dass ich falls notwendig dem Finanzamt auch genügend Material nachliefern könnte. Erhaltene Steuerbescheide und abgegebene Steuererklärungen hab ich noch von Elster. Aber ich hoffe, die Finanzbeamten haben besseres zu tun, als wegen 150€ über 100 Seiten Bescheinigungen durchzuarbeiten😉.

 

Grüße, Kogoro

 

 

 

 

Kogoro
Autor ★
3 Beiträge

Ich hab inzwischen meinen Steuerbescheid für 2024 bekommen.

Danke, @paba , die von Dir empfohlene Erläuterung zur Korrektur hat auch bei mir funktioniert, ohne dass ich Belege nachreichen musste. 😀