am 30.12.2018 02:29
30% wäre die normale US Quellensteuer und 15% ist der reduzierte Satz der hier zum tragen kommt. Da macht die coba schon alles richtig.
am 30.12.2018 02:36
Sorry, ich stand auf der Leitung.
Die 15% Quellensteuer lassen sich nicht von der codi abziehen, da sie ja in den USA gezogen wurden. Die Nichtveranlagung der Kinder greift aber scheinbar nur in Deutschland. Deswegen der Umweg über die Steuererklärung.
Ich hatte ihn so verstanden, dass die USA 15% Quellensteuer abziehen und in Deutschland trotzdem die vollen 25%.
mea culpa
30.12.2018 03:09 - bearbeitet 30.12.2018 03:21
30.12.2018 03:09 - bearbeitet 30.12.2018 03:21
Ich bin auch kein Steuerexperte, aber so wie ich die Sache sehe sind doch die 15% Quellensteuer die direkt in den USA einbehalten werden verloren und auch über eine deutsche Steuererklärung nicht zurückzuholen!?
Die Differenz auf die in Deutschland übliche Steuer von 26,375% fiele regulär an, sollte aber bei Kindern aufgrund ausreichendem Freistellungsauftrag bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung eben doch nicht anfallen.
Unterm Strich wird also in Deutschland keine Steuer gezahlt und die amerikanische lässt sich nicht retten. Warum sollte also überhaupt eine Steuererklärung nötig werden?
am 03.01.2019 16:06
zunächst mal ein wunderbar gesundes, glückliches neues jahr für alle hier!
vielen dank für euren einsatz mit feierführenden ideen und erfahrungswerten!
bisher wird bei unseren kinderdepots bei der ausschüttung von dividenden amerikanischer firmen,die reduzierte ausländ. us quellensteuer in höhe von 15% von der depotbank einbehalten. darüber hinaus nicht da ausreichend hohe noch nicht ausgeschöpfte freistellungsaufträge vorhanden sind.
laut aussage der commerzbank und meines steuerberaters könnte man jedoch auch diese 15% bei abgabe einer steuererklärung für die kinder vom finanzamt zurückbekommen oder aber auf eine zu zahlende steuerschuld steuermindernd angerechnet bekommen. ob nur der letztere fall zu einer tatsächlichen "quasi rückerstattung" führt oder auch im falle des nicht vorhandenseins einer steuerschuld eine rückzahlung erfolgt bin ich mir leider steuerrechtlich über die aussage meines steuerberaters nicht mehr ganz sicher.
herzlichste grüsse
am 03.01.2019 23:39
Die 15% US-Quellensteuer werden auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, wenn du welche zahlst.
Wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist und daher auch keine deutsche Kapitalertragsteuer anfällt, auf die die US-Quellensteuer angerechnet werden kann, dann weiß ich nicht, ob man sich dann die US-Steuer per Steuererklärung vom deutschen Finanzamt zurückholen kann.