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am 27.08.2017 17:35
Hallo zusammen,
folgende Situation: Habe einen Verlustvortrag von ca. 2000 €. Dann eine Dividendengutschrift vom Gazprom ADR erhalten (US3682872078). Der Bruttobetrag war ~480 $ (ca. 408€). Davon gingen ab 15% Quellensteuer an Uncle Sam sowie fremde Spesen (vermute mal die amerikanische Depotbank), sodass meine Gutschrift dann 370$ war (ca. 308€).
Jetzt meine Frge: Warum wurde mein Verlustvortrag um den Bruttobetrag reduziert und nicht nur um die tatsächliche Gutschrift? Werde ich hier nicht um die Stueren auf die Differenz beschissen?
Danke, wenn mich jemand aufklären kann!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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27.08.2017 17:41 - bearbeitet 27.08.2017 17:42
Hallo @WilliFischer,
"beschissen" - welch hartes Wort.
Die Bank hat die Dividende richtig abgerechnet. Da der volle Bruttobetrag steuerpflichtig ist, wurde auch Dein Verlustvortrag um den Bruttobetrag gekürzt.
Darin enthalten ist die Quellensteuer an "Uncle Sam". Die ist voll auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechenbar. Du hast aber keine Abgeltungssteuer bezahlt. Aus diesem Grund ist die Quellensteuer in einem Topf namens "anrechenbare Quellensteuer" enthalten. Diesen Topf siehst Du, wenn Du bei comdirect im persönlichen Bereich die Steuerübersicht aufrufst.
Sobald Dein Verlustvortrag aufgebraucht ist, wird die deutsche Steuer um den Betrag in diesem Topf gekürzt. Vorher zahlst Du ja keine deutsche Steuer.
Wenn meine Antwort für Dich hilfreich ist, würde ich mich freuen, wenn Du auf "hilfreicher Beitrag" klickst. Und bei weiteren Fragen einfach posten!
Viele Grüße aus München
nmh
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am 27.08.2017 17:55
Vielen Dank schon mal. Wird der Topf der anrechenbaren Quellensteuer auch in die Folgejahre mitgenommen? Dann sind die Auswirkungen natürlich viel geringer.
"Beschissen" werde ich dann immer hin nur noch um die Steuer auf die fremden Spesen, die ja dann aus welchem Grund auch immer auch ICH bezahlen soll 😞
Dass die comdirect das richtig verbucht sehe ich jetzt ein.
27.08.2017 18:04 - bearbeitet 28.08.2017 12:52
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27.08.2017 18:04 - bearbeitet 28.08.2017 12:52
Vielen Dank für Dein Feedback, @WilliFischer.
Leider werden zwar die Verlustvorträge, meines Wissens jedoch nicht der Topf "anrechenbare QuSt" in die Folgejahre übertragen.
Tip: Wenn Du Aktien [Edit: nein! siehe unten!] hast, die im Gewinn liegen, dann kannst Du die verkaufen und gleich wieder zurückkaufen, um den Verlustvortrag schneller aufzubrauchen, um noch dieses Jahr vom Quellensteuer-Topf zu profitieren. Nächstes Jahr könnte es zu spät sein.
Und die Sache mit der Gebühr bei ADRs (wie Du vermutest geht das an die US-Bank) ist ärgerlich, da haben wir ja schon öfters in dieser Community drüber diskutiert.
nmh
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am 27.08.2017 21:33
Hallo,
bei dem Threat über Gazprom sah ich:
Darin enthalten ist die Quellensteuer an "Uncle Sam".
Dies ist nicht richtig. Die Quellensteuer kassiert nicht "Uncle Sam" (aus USA), sondern Onkel Vladi aus Moskau.
Gruß
kroko
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am 27.08.2017 21:57
Hallo, Ihr Beiden,
nmh ist leider noch ein kleiner Fehler unterlaufen (so kenne ich Ihn eigentlich gar nicht):
Tip: Wenn Du Aktien hast, die im Gewinn liegen, dann kannst Du die verkaufen und gleich wieder zurückkaufen, um den Verlustvortrag schneller aufzubrauchen, um noch dieses Jahr vom Quellensteuer-Topf zu profitieren. Nächstes Jahr könnte es zu spät sein.
Dieser Tip bringt praktisch nichts, da Aktiengewinne NICHT auf den Verlustvortrag von "anderen Ertägen" (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne/-verluste von Anleihen, Optionsscheinen etc.) angerechnet werden.
Man müsste schon andere Papiere als Aktien mit Gewinn verkaufen, um den Verlustvortrag in diesem Jahr mehr als ausgleichen zu können, damit die russische Quellensteuer angerechnet wird.
Gruß
kroko
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am 27.08.2017 22:26
Doch, das ist schon richtig so.
Bei der Comdirect werden zwar "Gewinne / Verluste aus Aktien" und "sonstige Gewinne / Verluste" in unterschiedlichen Töpfen gesammelt, aber am Ende des Jahres wird der Inhalt beider Töpfe zusammengekippt und einmal umgerührt. Das sind dann alles "Einkünfte aus Kapitalvermögen" (§ 20 EStG), während früher Gewinne / Verluste aus der Veräußerung von Aktien "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" (§ 23 EStG) waren.
Ich kann jetzt nur nicht beschwören, ob die Comdirect das im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung ausgleicht oder ob dazu die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
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am 28.08.2017 00:01
ok, danke für den Tipp. Da bei mir im Topf anrechenbare QuSt. ja weniger als 100€ sind und ich dadurch nur die Steuern darauf spare, profitiere ich dann höchsten mit 25€ davon. Da sind ja dann die Gebühren für einen Kauf und Verkauf schon höher, daher lohnt sich der Aufwand in dem Fall wohl nicht.
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am 28.08.2017 12:50
Nobody is perfect. @krokodil1 hat recht: da habe ich mich ungenau ausgedrückt. Für Dividenden ist der Verlusttopf "sonstige" (nicht Aktien) ausschlaggebend. Um diesen Topf zu leeren, muß man also z.B. Zertifikate, Anleihen, Optionsscheine (oder m.W. auch Fonds-Anteile) mit Gewinn verkaufen.
nmh
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am 28.08.2017 12:52
Ich habe meinen Fehler oben korrigiert. Danke für den Hinweis, @krokodil1.
nmh

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