am 21.12.2020 19:11
@Shane 1 schrieb:
Tatsächlich ist aus dem Gesetzestext nicht erkenntlich, ob (soll ja heute abgenickt werden?) Zertifikate auch einbezogen werden, worauf sich die Anfrage eigentlich auch bezog.
Genau deswegen gibt es ja Anwendungserlasse und BMF-Schreiben, alle abzurufen beim Ministerium.
Im ARD-Magazin bezeichnete er sich nicht als reich (obere Mittelschicht)!(...)
Olaf Scholz liegt als Bundesminister bei über 15.000 Euro Besoldung im Monat und zusammen mit seiner Frau (brandenburgische Bildungsministerin) bei mehr als 30.000 Euro pro Monat liegt?
Vorsicht: "Reich" bezieht sich auf Vermögen, und Vermögen ist nicht gleich EInkommen. Objektiv hat Olaf wahrscheinlich Recht mit seiner Aussage, denn in seinem Umfeld (den Leuten, mit denen er täglich zu tun hat und die nicht seine Untergebenen sind) ist er wahrscheinlich sowohl der Ärmste als auch der Schlechtverdienenste (was sich nach seinem Ausscheiden aus der Politik glücklicherweise ändern wird).
22.12.2020 09:59 - bearbeitet 22.12.2020 10:02
22.12.2020 09:59 - bearbeitet 22.12.2020 10:02
Guten Morgen dg,
habe ich mich da so unverständlich artikuliert, dass nicht erkennbar ist, dass es mir nicht um eine Neiddebatte, sondern um die Art geht, Fragen auszuweichen und zu beantworten, ohne etwas zu sagen (Beispiele: Wirecard, seine pol. Ziele usw.) ?
Bleiben wir aber bei deiner Antwort. In Deutschland reich zu sein gilt ja als peinlich!
Betrachtet man die einkommensstärksten 20 Prozent der Haushalte in Deutschland, dann wäre man bereits mit einem Nettomonatseinkommen von knapp 3000 Euro reich.
Legt man diesen Maßstab an, wäre Finanzminister Scholz ohne Zweifel dem Kreis der Reichen zuzurechnen. Der SPD-Politiker hatte kürzlich eine Debatte ausgelöst, indem er auf die Interview-Frage, ob er sich als „reich“ bezeichnen würde, geantwortet hatte, er verdiene „ganz gut“. Er würde sich aber nicht als reich empfinden, hatte der SPD-Kanzlerkandidat ergänzt.
Als Bundesminister bekommt Scholz nach Angaben des Bundesfinanzministeriums inklusive Zuschläge ein monatliches Gehalt in Höhe von rund 15.500 Euro. Seine Ehefrau, die brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst, bezieht rund 14.000 Euro monatlich. Zusammen kommt das kinderlose Ehepaar also auf knapp 30.000 Euro Bruttoverdienst pro Monat. Ist das Ehepaar nun reich, oder gehört es noch zur oberen Mittelschicht? Wer sein Geld jeden Monat beispielsweise verschenkt, wird nie reich, denn Vermögen ist richtig nicht Einkommen , und Gehalt, Besoldung oder Lohn nicht der Gesamtbetrag der Einkünfte ( Aufsichtsratplätze, bezahlte Reden, Nebeneinkünfte usw.).
Und den Erlass habe ich auszugsweise auch gelesen und dennoch nicht verstanden. Sonst könnte ich mir ja kein Urteil bilden. Zum 01.01.2021 gilt diese neue Regelung (falls nicht wieder geändert):
Im Jahr 2021 werden die Verluste aus ausgeknockten oder wertlos verfallenen Optionsscheinen und Zertifikaten, sowie Verluste aus wertlos verfallenen Optionen und die vom Stillhalter geleisteten Barausgleichszahlungen nicht mehr im allgemeinen Verlustverrechnungstopf berücksichtigt. Nachfolgend sind einige Eckpunkte aus den bisher veröffentlichten Entwürfen des BMF aufgeführt. Diese spiegeln den aktuellen Planungsstand wider. -
Optionsscheine und Zertifikate werden nicht als Termingeschäft eingestuft. Veräußerungsgewinne/- verluste werden wie bisher als sonstige Gewinne/Verluste eingestuft und unterliegen nicht der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG. Verluste aus dem (wertlosen) Verfall unterliegen allerdings der Verlustverrechnungsbeschränkung aus Satz 6 (Wertlose tschaftsgüter). Noch offen ist, wie Verluste aus Optionsscheinen/Zertifikaten mit Zahlungen bei Verfall (z.B. 1/10 Cent) behandelt werden. Als Termingeschäfte werden auch Optionsgeschäfte, Futures (Eurex) sowie Contract for Difference (CFD) eingestuft. Diese fallen unter die Verlustverrechnungsbeschränkungen aus Satz 5 (Termingeschäfte). Auch der wertlose Verfall von als Termingeschäft eingestuften Produkten fällt unter die Regelung des Satzes 5. Ausnahme sind Verluste aus der Glattstellung von Stillhalterpositionen. Diese sind nicht von den neuen Regelungen zur Verlustverrechnung betroffen. Eine Verrechnung der Verluste im Sinne der Sätze 5 (Termingeschäfte) und 6 (wertlose
Wirtschaftsgüter) findet ausschließlich im Rahmen der persönlichen Veranlagung des Kunden /
Steuerpflichtigen statt. Es erfolgt hier keine Verrechnung bei der Bank. Alle anderen
Verrechnungsmöglichkeiten (Aktienverluste und sonstige Verluste) bleiben unberührt. In der Jahressteuerbescheinigung werden Gewinne aus Termingeschäften vor und nach
Verlustverrechnung (mit sonstigen Verlusten) sowie zwingend Verluste aus Satz 5
(Termingeschäften) und Satz 6 (wertlose Wirtschaftsgüter) ausgewiesen. Ein Antrag auf
Verlustbescheinigung wie bei Aktienverlusten und sonstigen Verlusten ist nicht erforderlich. Die
Beantragung der Verlustbescheinigung für Verluste aus Aktien und sonstiger Verluste hat wie bisher zu erfolgen, d.h. die Neuregelungen haben auf diesen Prozess keine Auswirkungen.
Noch wach? Aber Danke für den Hinweis! Damit ist jetzt alles klar, lesen bildet also doch. Somit haben wir wenigstens Informationen auf Augenhöhe. Da Scholz ja angeblich noch ein Sparbuch hat, wird ihn das nicht tangieren, aber es ist doch wieder ein Griff in den Geldbeutel der Bürger, denn wenn jemand zukünftig 100.000 Euro Verlust macht, werden lediglich noch 20.000 €uro (mein jetziger Kenntnisstand) Gewinn dagegen gerechnet.
Der Staat beteiligt sich (schon wieder) am Gewinn der Bürger, aber nur beschränkt am Verlust. Ich denke, das sehen wir beide so. Grüßle - bis bald - Shane
am 09.06.2021 11:01
Ich hole das Thema einfach mal wieder hoch - ist halt zeitlos aktuell und durch @nmh perfekt aufbereitet.
Hat jemand aktuell interessante Discount-Zertifikate in der Pipeline ? Bin immer auf der Suche nach interessanten Scheinen, die ich als etwas riskanteren "Festgeld"-Ersatz einsetze...also mit niedrigem CAP, so dass die Lieferung der Aktie in der Regel nicht erfolgt.
09.06.2021 11:29 - bearbeitet 09.06.2021 11:33
09.06.2021 11:29 - bearbeitet 09.06.2021 11:33
@Ungeheuer schrieb:Hat jemand aktuell interessante Discount-Zertifikate in der Pipeline ? Bin immer auf der Suche nach interessanten Scheinen, die ich als etwas riskanteren "Festgeld"-Ersatz einsetze..
Ich habe kürzlich genau zu diesem Zweck (also als "Quasi-Festgeld-Ersatz") für das Depot meiner Frau den PF68HG (Daimler, Cap 72, 13% Discount, max. 10% p.a.) gekauft.
am 09.06.2021 11:37
Danke für dein Tipp. Daimler hört sich wirklich ganz interessant an...auch wenn ich da -persönlich für mich- eindeutig defensiver herangehen möchte, um das tatsächlich auch noch als Festgeld-Ersatz werten zu können...dafür ist mir ein Discount von "nur" 13% nämlich eindeutig zu riskant.
am 09.06.2021 11:43
Zwar habe ich nichts zum Thema beizutragen, möchte aber trotzdem sagen:
Ich freue mich, nach langer Zeit wieder mal was von Dir zu lesen 👍
am 09.06.2021 11:47
@GetBetter schrieb:Zwar habe ich nichts zum Thema beizutragen, möchte aber trotzdem sagen:
Ich freue mich, nach langer Zeit wieder mal was von Dir zu lesen 👍
Danke, das freut mich sehr 😊 Ich bin in letzter Zeit beruflich sehr eingespannt und lese daher nur noch ab und zu hier mit. Aber schön, viele bekannte Namen nach wie vor hier lesen zu können...
am 09.06.2021 12:24
Hallo,
ich habe mich durch diese Beitrag gearbeitet und das Thema Discount-Zertifikate hat mein Interesse geweckt. Ich habe mich für Daimler als Basiswert entschieden (ich würde hier auch die Aktien nehmen, mein Ziel ist aber eigentlich Rendite). Nach den Kriterien von nhm habe ich nach passenden Zertifikaten gesucht und zwei gefunden (beide Laufzeit bis Dezember 2021). Nun wollte ich fragen, ob ich die Unterschiede richtig verstanden habe:
1. WKN SD5FU6: Cap 84 €, Discount 4,9 %, max. Rendite 23,38 %
2. WKN SD4659: Cap 82 €, Discount 5,77 %, max. Rendite 20,42 %
Meine Erklärung: Ich erhalte für SD5FU6 weniger Discount, weil mehr Rendite möglich ist.
Wenn die Aktie nun (wie ich erwarte) weiter steigt und dann schon relativ bald in Richtung 82 € oder sogar darüber geht, würde ich das Zertifikat dann (auch nach den Ausführungen von nhm) verkaufen (und evtl. ein anderes mit höherem Cap kaufen). Das Zertifikat geht ja dann preislich auch immer weiter auf die 82 € zu oder?
Sehe ich das richtig?
Viele Grüße
am 09.06.2021 12:32
Vielen Dank für Dein Feedback. Gerne stelle ich Dir ganz exklusiv die folgende Liste zur Verfügung: Alle Discountzertifikate, die ich in den letzten Wochen gekauft habe. Auch Bonuszertifikate, nach denen Du in einem anderen Beitrag fragst, müssten dabei sein. Ich bitte um Nachsicht, dass ich keine Begründungen für die Käufe gebe, hoffe aber, das gibt Dir dennoch ein paar Anmerkungen. Die DAX-Zertifikate dienen mir als Festgeld-Ersatz.
Du hast die Funktionsweise richtig verstanden. Je niedriger der Cap, desto niedriger die maximale Rendite, desto höher aber die Wahrscheinlichkeit, genau diese maximale Rendite zu bekommen. Tipp: Wähle ein Zertifikat, dessen Cap ungefähr Deinem Kursziel für die Aktie am Laufzeitende des Zertifikates entspricht. Ein Cap von 82 Euro für Daimler ist konservativ. Aktuell wäre z.B. das Daimler-Papier SF05VL (Cap 86 Euro, Laufzeit 12/2021) attraktiv. Wichtig: Die beiden von Dir genannten Zertifikate SD5FU6 und SD4659 sind, wenn ich das richtig sehe, beide keine auf Daimler, dazu kann ich daher nichts sagen.
nmh
am 09.06.2021 12:36
Ich habe es tatsächlich geschafft, mich bei beiden zu verschreiben. Ich meinte SD5FUG und SD465J.