am 19.01.2024 10:21
am 30.01.2024 09:55
@SMT_Martin : Gibt es hierzu Neuigkeiten? In den FAQ der Fondsgesellschaft steht dass die Depotbanken die Steuer erstatten sollten:
Aktuelles und Termine | IPConcept
Dank und Gruß,
swolpoll
am 30.01.2024 10:28
Guten Morgen @swolpoll,
die Fachabteilung ist weiterhin dran. Ich melde mich umgehend, sobald ich etwas habe. 🙂
Viele Grüße
Martin
am 11.05.2024 13:10
Hallo @SMT_Martin ,
1. Gibt es hier derweil ein update?
2. Es wurde nun Ende April eine Steuermitteilung von Ende Dezember zu WKN A1W5T2 storniert. Gibt es dazu eine neue Jahressteuerbescheinigung 2023?
Danke 🙂
am 14.05.2024 11:02
Hallo @kurzeantwort,
stimmt, es gab eine Korrektur. Diese Info hat man mir offenbar nicht zukommen lassen.
Wegen der Jahressteuerbescheinigung 2023 werde ich informieren, da benötige ich erneut Input von der Fachabteilung für Steuern.
Viele Grüße Martin
am 14.05.2024 17:25
@SMT_Martin schrieb:
- der 24.01.2023 erscheint mir auch nicht plausibel. Der letzte gemeldete NAV der KAG war am 13.01.2024.
In der Depotbewertung sollte nach unserem Verständnis inzwischen ein Börsenkurs Berücksichtigung finden.
Hallo @SMT_Martin ,
ich komme nochmals mit den alten Geschichten, aber seit Monaten tut sich einfach nichts.
- Im Titel dieses Fadens steht immer noch die falsche WKN.
- Im Informer wird immer noch standardmäßig der NAV der KVG v. 24.01.23 angezeigt und nicht der aktuelle Börsenkurs.
- Die Namensänderung des Fonds ist immer noch nicht vollzogen:
@Klever schrieb:
gefunden habe ich
Mit Wirkung zum 14. Juni 2023 befindet sich der Fonds in Liquidation und wird unter dem Namen „Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS (in Liquidation)“ fortgeführt.
Quelle: https://www.bundesanzeiger.de (Suche nach "LU0974225590", Eintrag "Abwicklung" v. 19.06.2023)
Grüße
Klever
28.05.2024 13:02 - bearbeitet 28.05.2024 13:04
28.05.2024 13:02 - bearbeitet 28.05.2024 13:04
Hallo @kurzeantwort,
etwas spät, aber besser als gar nicht 🙂
- Sofern es sich um eine gedruckte Jahressteuerbescheinigung handelt, wird diese durch einen Korrekturdruck ausgetauscht. Die alte Jahressteuerbescheinigung muss mit einem Vermerk (beim FA eingereicht, nicht erhalten, anbei zurück) zurückgesandt werden.
- Für bisher nur erstellte Jahressteuerbescheinigungen in der PostBox wird eine neue Jahressteuerbescheinigung in die PostBox gestellt.
- Der Betreff ist angepasst.
- Ich habe erneut bei FactSet reklamiert.
Viele Grüße
Martin