am 29.03.2019 15:16
Hallo alle zusammmen,
Die Deutsche Telekom (WKN: 555750) zahlt ja bekanntlich eine Dividende, auf die zunächst keine Abgeltungssteuer fällig wird. Die Dividendenzahlung reduziert stattdessen den (steuerlich gesehen) Anschaffungspreis. Beim Verkauf wird damit erst nachträglich die Abgeltungssteuer fällig. Wenn jetzt jemand die Aktie sehr lange hält. Jetzt habe ich mich gefragt, ob dann der steuerliche Anschaffungspreis irgendwann ins negative sinken kann oder wird da einfach weiter die Dividende fröhlich abgezogen? Im Extremfall könnte es ja sogar so weit gehen, dass der Verkaufserlös der Aktie komplett für die Abgeltungssteuer drauf geht (wobei vermutlich schon vorher das steuerliche Einlagekonto der Telekom aufgebraucht wäre).
Liebe Grüße Alex123
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 29.03.2019 20:33
Ich zitiere einfach mal https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/d/dividende-lexikon-des-steuerrechts/#D063098600005
Besonderheiten bestehen bei Dividenden, die aus dem steuerlichen Einlagekonto (→ Steuerliches Einlagekonto) finanziert worden sind. Bei natürlichen Personen als Anteilseignern wird diese Auszahlung als »veräußerungsähnlicher Vorgang« i.S.d. § 17 Abs. 4 EStG fingiert. Soweit die Auszahlungen die Anschaffungskosten des Anteilseigners übersteigen (und der Anteilseigner maßgeblich i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG beteiligt ist), ist dieser »Veräußerungsgewinn« gem. §§ 17 Abs. 1 und Abs. 4, 3 Nr. 40c EStG ebenfalls nach dem Teileinkünfteverfahren zu erfassen.
am 01.04.2019 09:04
Dankeschön. Ich bin mir zwar nicht sicher ob ich das 100% verstanden habe, aber den Satz "... ist dieser »Veräußerungsgewinn« gem. §§ 17 Abs. 1 und Abs. 4, 3 Nr. 40c EStG ebenfalls nach dem Teileinkünfteverfahren zu erfassen..." verstehe ich so, dass die Dividende dann der Abgeltungssteuer unterliegt. Zusätzlich beim Verkauf dann auch der gesamte Veräußerungserlös.
am 21.05.2019 21:12
Wie sieht dann die GewinnBesteuerung von Telekom Aktien, die vor Einführung der Abgeltungssteuer (Altbestand) erworben wurden, aus? Bei einer Haltefrist> 1Jahr war der Gewinn ja völlig steuerfrei.