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Depot für Kinder

14 ANTWORTEN

huhuhu
Legende
8.298 Beiträge

@NordlichtSH  schrieb:

@huhuhu  schrieb:

@KWie2  schrieb:

Hallo,

 

ja, das stimmt ganz genau.

Bei einem Junior-Depot mit Verrechnungskonto und ggf. Einer Handlungsvollmacht für Onkel und/oder Tante greifen zusätzliche eigene Freibeträge und auch strenge gesetzliche Auflagen für die Verwaltung der Einlagen des Junior.

In der Rechtsprechung gibt es einen Fall, in dem Eltern und Junior einvernehmlich vom Junior-Depot Geld für den Führerschein herausnehmen wollten und dies Gerichtlich untersagt wurde.

Die Einlagen in einem Zweitdepot für den Neffen gehören rechtlich Dir, die Einlagen in einem Juniorderpot gehören dem Junior.

Ein echtes Junior-Depot ist also schon eine andere Welt.

 

Gruß: KWie2

 


@KWie2 

 

Genau so ...

 

Aber ich habe es schon mind. 58 x geschrieben,

es gibt auch flexible Häuser ( außer Codi ) da kann Mann/Opa sehr Flexibel solche Dinge gestalten,und ja @KWie2  sogar bei der SK KB 😉

...von den anderen sprechen wir mal nicht 😊

 

Grüße

P.....

 

PS der älteste der Kurzen fragt schon immer öfter danach 🍦🍨🎲 😁


Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass der Grad der Flexibilität von der Höhe des Anlagebetrags abhängig ist und man für einen ETF-Sparplan in Höhe von 25€ im Quartal keine Extrawurst gebraten bekommt.


@NordlichtSH 

...dies kann ich nicht beurteilen.😇

 

Aber warum sollte es hier anders sein wie bei dem Thema GKV & PV

 

Ja, die Welt ist ungerecht 😳

NordlichtSH
Mentor ★★
1.949 Beiträge

Ich hänge mich hier mal mit einer anderen Frage an das Thema "Depot für Kinder":

 

Weiß jemand, ob bei alleinigem Sorgerecht die Zustimmung des sorgeberechtigen Elternteils für die Eröffnung eines Juniordepots ausreicht? Oder müssen trotzdem beide Elternteile zustimmen? 

KWie2
Mentor ★★
1.616 Beiträge

Hallo,

 


@NordlichtSH  schrieb:

Weiß jemand, ob bei alleinigem Sorgerecht die Zustimmung des sorgeberechtigen Elternteils für die Eröffnung eines Juniordepots ausreicht?


Puh! Ich bin kein Rechtsexperte, aber wenn §1629 BGB festschreibt, dass ein Elternteil das Kind vertritt, falls "ihm die Entscheidung nach § 1628 übertragen ist" ...

Hat also ein Familiengericht gemäß §1628 BGB das alleinige Sorgerecht verfügt, dann dürfte der Vertretung durch die Person, die das Nachweisen kann, eigentlich nichts im Wege stehen.

§1626 ff. BGB (somit auch §1628 und der hier teils zitierte §1629) finden sich auch als Rechtsgrundlage für das alleinige Sorgerecht.

Spoiler
Bitte um Feedback, falls die Vermutungen irgendwie unkorekt sein sollten

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

NordlichtSH
Mentor ★★
1.949 Beiträge

Meine Google-Suche bestätigt, dass es bei Alleinerziehenden mit alleinigem Sorgerecht reicht, wenn der/die Sorgeberechtigte unterschreibt. Und dass die Banken unterschiedlich strenge Maßstäbe an den Nachweis stellen, ob der Elternteil auch tatsächlich das alleinige Sorgerecht hat. 

KönigKilian

@NordlichtSH @KWie2 

Erfahrung aus der Praxis: Bei den meisten Sparkassen reicht eine handschriftliche Bestätigung des Elternteils + Unterschrift als Nachweis für das alleinige Sorgerecht aus.