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Beschränkt Steuerpflichtig durch italienischen Arbeitgeber?

Schualibua
Autor
1 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

man möge mir eine solch wahrscheinlich simple Frage verzeihen, aber sicher ist sicher..

Ich lebe mit festem Wohnsitz in Deutschland, arbeite jedoch auf einem Schiff unter italienischer Flagge (mehr als 183 Tage im Jahr) und zahle dementsprechend in Italien Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Bei der Depoteröffnung habe ich folglich meine italienische Steuerpflicht angegeben, das Finanzamt gab mir nach einigem Hin und Her jedoch die Auskunft, dass Steuern auf Kapitalerträge etc also alles was ich hier mit dem Depot mache nach Wohnsitz geht, und ich deshalb in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sei.
Haben die Italiener nun also irgendwas mit meinen Kapitalertragssteuern am Hut? Besteht eine Art Meldepflicht an Italien über meine Erträge? Oder kann ich getrost die italienische Steuernummer aus dem Depot entfernen da die das nichts angeht?

 

Vielen Dank im voraus für jegliche Antworten!

 

Beste Grüße

1 ANTWORT

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Hallo @Schualibua,

 

ich kann leider nicht wirklich was beitragen außer: Dein Problem ist wahrlich nicht simpel. Ein Gang zu einem spezialisierten Steuerberater ist wahrscheinlich sinnvoll. Denn hier spielen mindestens italienisches Recht, deutsches Recht und die zugehörigen Doppelbesteuerungsabkommen mit rein.

 

Gruß,

Necoro