18.08.2017 13:51 - bearbeitet 18.08.2017 13:51
18.08.2017 13:51 - bearbeitet 18.08.2017 13:51
krokodil1 schrieb:
Hallo Chris,
ich habe dazu auch 2 Fragen:
1. Wenn Werpapiere wertlos ausgebucht wurden, es folgt aber dann doch noch eine kleine Zahlung (aus Konkursmasse, Abfindung etc.) - Wer bekommt diese Zahlung dann?
2. Wäre es ggf. steuerlich sinnvoll, wertlose Schrottpapiere einem Freund/Kind etc. zu verkaufen - für einen symbolischen Cent? Wenn man für die Aktien 2.000 € bezahlt hat und man lässt sie ausbuchen, hat mein keinen "steuerlichen Vorteil". Verkauft man diese dagegen - an wen auch immer -, entsteht ein Spekulationsverlust, der mit anderen Gewinnen aus Aktien gegengerechnet werden kann. Ist das so richtig gedacht?
Gruß aus dem
krokodilsbecken
So, nun kann ich deine Fragen beantworten, kroko.
Zu 1. Es ist sichergestellt, dass ehemalige Aktionäre im Falle von Abfindungszahlungen im Nachhinein bedient werden.
Zu 2. Die Beantwortung dieser Frage überlassen wir lieber einem Steuerberater, da sie einer individuellen Klärung bedarf und wir keine Pauschalaussage treffen können.
Gruß aus Quickborn & ein geruhsames Wochenende im krokodilsbecken
Erik