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Bereinigung Depot(ansicht)

10 ANTWORTEN

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

krokodil1 schrieb:

@SMT_Chris

 

Hallo Chris,

 

ich habe dazu auch 2 Fragen:

 

1. Wenn Werpapiere wertlos ausgebucht wurden, es folgt aber dann doch noch eine kleine Zahlung (aus Konkursmasse, Abfindung etc.) - Wer bekommt diese Zahlung dann?

 

2. Wäre es ggf. steuerlich sinnvoll, wertlose Schrottpapiere einem Freund/Kind etc. zu verkaufen - für einen symbolischen Cent? Wenn man für die Aktien 2.000 € bezahlt hat und man lässt sie ausbuchen, hat mein keinen "steuerlichen Vorteil". Verkauft man diese dagegen - an wen auch immer -, entsteht ein Spekulationsverlust, der mit anderen Gewinnen aus Aktien gegengerechnet werden kann. Ist das so richtig gedacht?

 

Gruß aus dem

krokodilsbecken

 

 


So, nun kann ich deine Fragen beantworten, kroko.

 

Zu 1. Es ist sichergestellt, dass ehemalige Aktionäre im Falle von Abfindungszahlungen im Nachhinein bedient werden.

 

Zu 2. Die Beantwortung dieser Frage überlassen wir lieber einem Steuerberater, da sie einer individuellen Klärung bedarf und wir keine Pauschalaussage treffen können.

 

Gruß aus Quickborn & ein geruhsames Wochenende im krokodilsbecken Smiley (zwinkernd)

Erik