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Anrechnung der Vorabpauschale bei Depotübertrag

com
Autor ★★
16 Beiträge

Falls thesaurierende Wertpapiere gewinnbringend veräußert werden, soll die bereits gezahlte Vorabpauschale entsprechend angerechnet werden, sodass es hier nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.


Wie verhält es sich, wenn die Vorabpauschale vorab von einem anderen Broker erhoben wurde und zwischenzeitlich ein Depotübertrag für diese Wertpapiere erfolgte? Kann es hier zu einer Doppelbesteuerung kommen oder ist es bei der Veräußerung der Wertpapiere gar nicht maßgeblich, dass die Vorabpauschale beim gleichen Broker eingezogen wurde?

1 ANTWORT

GetBetter
Legende
8.294 Beiträge

@com  schrieb:

Wie verhält es sich, wenn die Vorabpauschale vorab von einem anderen Broker erhoben wurde und zwischenzeitlich ein Depotübertrag für diese Wertpapiere erfolgte? Kann es hier zu einer Doppelbesteuerung kommen oder ist es bei der Veräußerung der Wertpapiere gar nicht maßgeblich, dass die Vorabpauschale beim gleichen Broker eingezogen wurde?


Vorab: Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn!

Was Du bei Deiner Frage eigentlich meinst ist nicht die Vorabpauschale, sondern die Steuer auf die Vorabpauschale.

 

Diese wird nicht von irgendeinem Broker erhoben, sondern vom Staat. Der Broker ist in diesem Zusammenhang nicht weiter als ein Erfüllungsgehilfe, der die Steuer im Auftrag des Staates einzieht und an diesen Staat abführt.

Insofern ist es auch vollkommen egal bei welchem Broker die Vorabpauschale besteuert wird, das Geld landet sowieso letztlich immer an der selben Stelle.

 

Die Steuerdaten werden beim abwickelnden Broker dokumentiert und im Rahmen eines Depotübertrages an den aufnehmenden Broker übermittelt. Diesem liegen bei einem Verkauf also alle erforderlichen Daten vor, so dass bereits gezahlte Steuern berücksichtigt werden können. Eine Doppelbesteuerung findet nicht statt.