am 08.01.2021 11:34
Hallo,
ich habe noch Conergy Papiere. Leider gibt es keine Transaktionen mehr und ich ueberlege diese wertlos zu buchen. Die Papiere wurden 2007 erworben.
Kann ich Verluste (Wertlosausbuchung) aus 2007 mit aktuellen Aktiengewinn steuerlich geltend machen?
Danke
am 08.01.2021 11:57
Nein.
Vor 2009 anderes Recht. Damals konnte man spekulationsgeschäfte (Halteverbot kleiner 1Jahr) miteinander verrechnen. Die Haltefrist ist ja wohl schon rum.
am 08.01.2021 11:59
Haltefrist!!!!