Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Aktienanl. Pl TS 25(26) Rheinmetall: Einlösung, Ertragsgutschrift, Storno, Steuermitteilung usw.

Floydophile
Autor ★★
17 Beiträge

Habe vor einem Jahr eine Rheinmetall-Aktienanleihe gezeichnet. Der Kupon (13,5%) war am 30.06.2026 fällig. Die Ausschüttung erfolgte jedoch mit einem falschen Zins (17,43196 %) und war daher zunächst viel zu hoch. Dementsprechend wurde auch zu viel Kapitalertragssteuer und Soli abgeführt.

Seit dem 30.06. wird nun täglich gebucht (Storno, neue Gutschrift, erneutes Storno, erneute Gutschrift usw.). Habe da inzwischen die Übersicht verloren. Zudem scheinen die Angaben aus der Steuerübersicht, zu finden unter dem Menupunkt Verwaltung, (noch) nicht alle Buchungen zu berücksichtigen. Unterm Strich sieht es momentan so aus, als ob, gemessen an der mittlerweile korrigierten Ertragsgutschrift, ein viel zu hoher Steuerbetrag gebucht bzw. abgeführt wurde.

Bedeutet das ganze jetzt, dass ich mir die zuviel gezahlten Steuern erst mit der Steuererklärung im nächsten Jahr zurückholen kann, vorausgesetzt dass es comdirect bis dahin bewerkstelligen wird, alle entsprechenden Buchungen korrekt abzuschliessen, so dass dann sowohl die Steuerübersicht als auch die Steuerbescheinigung  stimmen??

Hat jemand hier in der community ähnliche Erfahrungen gemacht? 

14 ANTWORTEN

dg2210
Legende
8.413 Beiträge

@Krabat  schrieb:


Das Comdirect Team bittet über 2 Wochen nach dem Abrechnungs-Chaos noch immer um Verständnis, dass mein Anliegen noch etwas Zeit braucht.  


Die Bank hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

a) Um Verständnis bitten, während sie auf die korrekten WM-Daten wartet

b) Nicht um Verständnis bitten, während sie auf die korrekten WM-Daten wartet

 

Die Bank hat (a) gewählt; wäre dir (b) lieber gewesen?

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

VollHoffnung
Beobachter
4 Beiträge

Hallo Birgit,

 

ich habe mir jetzt mal 2Std. Zeit genommen das Chaos zu verstehen.

Leider ist meiner Meinung das Thema noch nicht gelöst. Es sind mittlerweile 10 Wochen vergangen.

Das einzige das bisher richtig gestellt wurde ist die Zinszahlung von 13,5%. 

Ein ganz wichtiger Punkt ist auf jeden Fall noch der Barausgleich oder Ausgleichszahlung. Und da stimmt absolut nichts.

Ich zitiere aus dem Basisinformationsblatt und liefere die Rechnung dazu.
Die Anzahl der zu liefernden Anteile entspricht dem Nominalbetrag geteilt durch den Anfangswert des Referenzbasiswerts.
Anfänglicher Beobachtungstag: 23.06.2025. Kurs von Rheinmetall am 23.6.25 war 1740EUR. Das nacht dann 2000/1740 = 1,15 Anteile.
Wenn die Anzahl der zu liefernden Anteile keiner ganzen Zahl entspricht, wird die Anzahl der zu liefernden Anteile abgerundet und der verbleibende Betrag in bar ausgezahlt.
Das macht dann 0,15 x 1155 EUR = 173,25EUR. pro Anteil!  Davon habe ich bisher noch nichts gesehen! 


Anbei noch 2 Bemerkungen am Ende
Und wo bleibt die Transparenz? Einfach mal die Rechnung offenlegen, so daß alle auch die gleichen Werte habe.
Ein andere Punkt wäre vielleicht auch noch eine kleine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten

Unter Kundenservice verstehe ich wirklich was anderes. Aber comdirect kann sich da vielleicht lernfähig zeigen und noch nachliefern.

VollHoffnung
Beobachter
4 Beiträge

Hallo , 

 

hat sich das Thema bei Dir komplett geklärt? 

Mit welchem Betrag wurden die Rheinmetall gebucht?

Welcher Ausgleichsbetrag wurde bezahlt? 

Wurde eine kleine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten gutgeschrieben? 

 

Grüße

VollHoffnung
Beobachter
4 Beiträge

Hallo , 

 

hat sich das Thema bei Dir komplett geklärt? 

Mit welchem Betrag wurden die Rheinmetall gebucht?

Welcher Ausgleichsbetrag wurde bezahlt? 

Wurde eine kleine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten gutgeschrieben? 

 

VollHoffnung
Beobachter
4 Beiträge

Hallo , 

 

hat sich das Thema bei Dir komplett geklärt? 

Mit welchem Betrag wurden die Rheinmetall gebucht?

Welcher Ausgleichsbetrag wurde bezahlt? 

Wurde eine kleine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten gutgeschrieben?