am 17.10.2022 17:32
@snitchy schrieb:Wie will ich das beim Finanzamt geltend machen wenn auf der Steuermitteilung der Bank, die ich ja dazu einreiche... Gewinn/Verlust 0,00 steht???
Dafür gibt es extra ein Kästchen zum ankreuzen!!!
am 17.10.2022 18:09
Eine Kreuzchen das ich Verlust habe,... die Banken mir aber eine Bescheinigung erstellt das der Gewinn/Verlust 0,00 beträgt.... 🤔
am 17.10.2022 18:12
Bruchstücke werden bei Spitts nicht gebucht, sondern verkauft.
Da der Wert quasi gegen 0 dendiert wurde die Position in meinem Fall Ohne jegliche Nachricht einfach entfernt und mit 0,00 in der Steuerübersicht gelistet.
Im Postfach lag lediglich eine Nachricht über den Splitt.
am 17.10.2022 18:15
Sofern Du nach all den Splitt immer noch mehr wie 1 volle Aktie besitzt ist ja alles gut.
Bei mir war nur noch 0,7 Stück übrig, und Bruchstücke werden nicht gebucht sondern Verkauft. In meinem Fall ersatzlos gestrichen.
Der Support gibt keine Antwort warum, weshalb, wieso.
am 28.08.2024 18:59
Hi snitchy,
ich habe gerade (August 2024) das gleiche Problem: Es gab bei "Aurora Cannabis" (WKN A2P4EC -> WKN A2P4EC) einen Reverse Aktiensplit, sodass ich nur noch Bruchteile der Aktie gehabt hätte. Genau wie bei dir wurden die Bruchstücke nie eingebucht, Verkauft o.ä.
Antwort des Supports via Mail: "In diesem Fall gibt es keinen Restwert, da Sie keine neuen Stücke eingebucht bekommen haben. Es erfolgt keine Verlustverrechnung oder Ausweis in Ihrer Jahressteuerbescheinigung."
Hat sich das Thema bei dir noch klären lassen? Konntest du den Verlust beim Finanzamt geltend machen? Wenn ja, wie?
Eigentlich kann es das ja wirklich nicht sein: Auch wenn der Wert der Bruchstück gering ist so hat man doch den quasi Totalverlust erlitten, der steuerlich geltend gemacht werden könnte. Bin hier bislang auch von Seiten Comdirect sehr enttäuscht - da macht man es sic deutlich zu einfach.
Vielen Dank & Grüße
am 28.08.2024 19:24
@Problemkind schrieb:Hi snitchy,
ich habe gerade (August 2024) das gleiche Problem: Es gab bei "Aurora Cannabis" (WKN A2P4EC -> WKN A2P4EC) einen Reverse Aktiensplit, sodass ich nur noch Bruchteile der Aktie gehabt hätte. Genau wie bei dir wurden die Bruchstücke nie eingebucht, Verkauft o.ä.
Antwort des Supports via Mail: "In diesem Fall gibt es keinen Restwert, da Sie keine neuen Stücke eingebucht bekommen haben. Es erfolgt keine Verlustverrechnung oder Ausweis in Ihrer Jahressteuerbescheinigung."
Ich denke die Aussage des Supports ist teilweise falsch.
Gewinne und Verluste die nicht bei der Bank verrechnet werden dürfen werden auf der Jahressteuerbescheinigung als nur nachrichtlich bescheinigt.
Also warte auf die nächste JSB.
Den Verlust kannst du ja eh erst bei der Erklärung im nächsten Jahr verrechnen.
Ansonsten hast du immer noch den Kaufbeleg und den Beleg über die wertlose Ausbuchung.
Damit kannst du diesen Totalverlust immer nachweisen.
am 28.08.2024 19:54
Zum Nachlesen: die aktuellen Regeln für die Jahressteuerbescheinigung:
https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-19/I/inhalt.html
Die einhellige Meinung in dieser Community ist: Positionen, bei denen ein wirtschaftlicher Totalverlust droht, sollten immer verkauft werden; spätestens dann, wenn der Restwert noch knapp über den Ordergebühren liegt oder wenn Kapitalmaßnahmen angekündigt werden, deren Auswirkungen man nicht versteht.
am 28.08.2024 22:10
@dg2210 schrieb:Zum Nachlesen: die aktuellen Regeln für die Jahressteuerbescheinigung:
https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-19/I/inhalt.html
Die einhellige Meinung in dieser Community ist: Positionen, bei denen ein wirtschaftlicher Totalverlust droht, sollten immer verkauft werden; spätestens dann, wenn der Restwert noch knapp über den Ordergebühren liegt oder wenn Kapitalmaßnahmen angekündigt werden, deren Auswirkungen man nicht versteht.
Das Problem mit den Ordergebühren und einem möglichen Totalverlust kann man sich einfach ersparen.
Da macht man einen entgeltlichen Depotübertrag an einen Freund und hat den Verlust sofort im Verlusttopf gebucht. 🙂
Geht natürlich nur wenn das Wertpapier noch im regulierten Handel gehandelt wird.
Einen ausgeknockten KO kann man nicht mehr verkaufen oder übertragen.
am 29.08.2024 21:50
Allgemein gesprochen, gibt es noch zwei Möglichkeiten für einen Totalverlust von 0,- Euro. 1. Beim Depotübertrag lief etwas falsch oder 2. oder die Aktie stammt aus einem Altbesitz von vor 2009. Damals gab es eine größere Steuerreform der Kapitalerträge.
29.08.2024 22:01 - bearbeitet 29.08.2024 22:02
29.08.2024 22:01 - bearbeitet 29.08.2024 22:02
@Thomas1968 schrieb:Allgemein gesprochen, gibt es noch zwei Möglichkeiten für einen Totalverlust von 0,- Euro. 1. Beim Depotübertrag lief etwas falsch oder 2. oder die Aktie stammt aus einem Altbesitz von vor 2009. Damals gab es eine größere Steuerreform der Kapitalerträge.
Was soll uns das jetzt sagen?
Was sollte bei einem Depotübertrag falsch laufen so daß das zu einem Totalverlust führt?
Sind die Aktien im Nirvana verschwunden?
Nun gut, bei einem Übertrag an TR vielleicht nicht ganz unwahrscheinlich. LOL
Daß Verluste aus einem Verkauf von Altbeständen steuerlich nicht relevant sind ist hingegen wohl selbstverständlich. 😞