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Aktie nach Reverse Aktiensplitt mit Wert 0,0 ausgebucht ...kein Verlusttopf ???

snitchy
Autor ★★
19 Beiträge

Hallo in die Runde,

 

hab schon den Support angeschrieben wegen dem Thema, die sagten ich soll anrufen weil das Thema komplex sei um das schriftlich zu klären.

Ich habe angerufen, dort sagte man , es wird der Fachabteilung übergeben, die meldet sich schriftlich. 

Nach Wochen keine Antwort.

 

Zum Thema.

 

ich hatte eine Aktienposition (A3DMH1) die im Laufe der Jahre einige Reverse Aktiensplitts mitgemacht hat.

Zum Schluss blieb dann rein rechnerisch 0,7 Aktien übrig.

 

Da Bruchstücke bei Splitts nicht verbucht werden, ist die Position aus dem Depot verschwunden.

 

Buchungswert aber 0,00 Euro .

 

Ursprünglicher Wert der Position war ca.  500,- € , und müsst ja eigentlich irgendwo als Verlust auftauchen.

 

In der Steuerauflistung steht die Position aber mit Wert 0,00 Euro.

 

Der Verlust wurde weder mit aktuellen Gewinnen aus Aktienverkäufen gegengerechnet noch habe ich die Möglichkeit dies nachträglich verrechnen zu lassen da auf der Steuermittteilung der Verlustwert nicht beziffert ist.

 

Der durch die Ausbuchung entstandene realisierte Verlust beträgts ja nun  aber die volle Summe von 500,-.

 

Warum der Verlust nicht im Verlusttopf gutgeschrieben  ist.....bis heute keine Erklärung .

 

Weiß einer Antwort oder liest das evtl. ein kompetenter Mitarbeiter von Comdirekt ??

 

Grüße Jens

 

 

 

26 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@snitchy  schrieb:

Wie will ich das beim Finanzamt geltend machen wenn auf der Steuermitteilung der Bank, die ich ja dazu einreiche... Gewinn/Verlust 0,00 steht??? 

 

 


Dafür gibt es extra ein Kästchen zum ankreuzen!!!

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

snitchy
Autor ★★
19 Beiträge

Eine Kreuzchen das ich Verlust habe,... die Banken mir aber eine Bescheinigung erstellt das der Gewinn/Verlust 0,00 beträgt.... 🤔

snitchy
Autor ★★
19 Beiträge

Bruchstücke werden bei Spitts nicht gebucht, sondern verkauft. 

Da der Wert quasi gegen  0 dendiert wurde die Position in meinem Fall Ohne jegliche Nachricht einfach entfernt und mit 0,00 in der Steuerübersicht gelistet. 

Im Postfach lag lediglich eine Nachricht über den Splitt. 

snitchy
Autor ★★
19 Beiträge

Sofern Du nach all den Splitt immer noch mehr wie  1 volle Aktie besitzt ist ja alles gut. 

Bei mir war nur noch 0,7 Stück übrig, und Bruchstücke werden nicht gebucht sondern Verkauft. In meinem Fall ersatzlos gestrichen. 

Der Support gibt keine Antwort warum, weshalb, wieso. 

Problemkind
Autor ★
3 Beiträge

Hi snitchy,

 

ich habe gerade (August 2024) das gleiche Problem: Es gab bei "Aurora Cannabis" (WKN A2P4EC -> WKN A2P4EC) einen Reverse Aktiensplit, sodass ich nur noch Bruchteile der Aktie gehabt hätte. Genau wie bei dir wurden die Bruchstücke nie eingebucht, Verkauft o.ä.

Antwort des Supports via Mail: "In diesem Fall gibt es keinen Restwert, da Sie keine neuen Stücke eingebucht bekommen haben. Es erfolgt keine Verlustverrechnung oder Ausweis in Ihrer Jahressteuerbescheinigung."

 

Hat sich das Thema bei dir noch klären lassen? Konntest du den Verlust beim Finanzamt geltend machen? Wenn ja, wie?

 

Eigentlich kann es das ja wirklich nicht sein: Auch wenn der Wert der Bruchstück gering ist so hat man doch den quasi Totalverlust erlitten, der steuerlich geltend gemacht werden könnte. Bin hier bislang auch von Seiten Comdirect sehr enttäuscht - da macht man es sic deutlich zu einfach.

 

Vielen Dank & Grüße

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@Problemkind  schrieb:

Hi snitchy,

 

ich habe gerade (August 2024) das gleiche Problem: Es gab bei "Aurora Cannabis" (WKN A2P4EC -> WKN A2P4EC) einen Reverse Aktiensplit, sodass ich nur noch Bruchteile der Aktie gehabt hätte. Genau wie bei dir wurden die Bruchstücke nie eingebucht, Verkauft o.ä.

Antwort des Supports via Mail: "In diesem Fall gibt es keinen Restwert, da Sie keine neuen Stücke eingebucht bekommen haben. Es erfolgt keine Verlustverrechnung oder Ausweis in Ihrer Jahressteuerbescheinigung."

 

 


Ich denke die Aussage des Supports ist teilweise falsch.

Gewinne und Verluste die nicht bei der Bank verrechnet werden dürfen werden auf der Jahressteuerbescheinigung als nur nachrichtlich bescheinigt.

Also warte auf die nächste JSB.

Den Verlust kannst du ja eh erst bei der Erklärung im nächsten Jahr verrechnen.

 

Ansonsten hast du immer noch den Kaufbeleg und den Beleg über die wertlose Ausbuchung.

Damit kannst du diesen Totalverlust immer nachweisen.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

Zum Nachlesen: die aktuellen Regeln für die Jahressteuerbescheinigung:

 

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-19/I/inhalt.html

 

Die einhellige Meinung in dieser Community ist: Positionen, bei denen ein wirtschaftlicher Totalverlust droht, sollten immer verkauft werden; spätestens dann, wenn der Restwert noch knapp über den Ordergebühren liegt oder wenn Kapitalmaßnahmen angekündigt werden, deren Auswirkungen man nicht versteht.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@dg2210  schrieb:

Zum Nachlesen: die aktuellen Regeln für die Jahressteuerbescheinigung:

 

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-19/I/inhalt.html

 

Die einhellige Meinung in dieser Community ist: Positionen, bei denen ein wirtschaftlicher Totalverlust droht, sollten immer verkauft werden; spätestens dann, wenn der Restwert noch knapp über den Ordergebühren liegt oder wenn Kapitalmaßnahmen angekündigt werden, deren Auswirkungen man nicht versteht.


Das Problem mit den Ordergebühren und einem möglichen Totalverlust kann man sich einfach ersparen.

Da macht man einen entgeltlichen Depotübertrag an einen Freund und hat den Verlust sofort im Verlusttopf gebucht.  🙂

 

Geht natürlich nur wenn das Wertpapier noch im regulierten Handel gehandelt wird.

Einen ausgeknockten KO kann man nicht mehr verkaufen oder übertragen.

Thomas1968
Autor ★★★
69 Beiträge

Allgemein gesprochen, gibt es noch zwei Möglichkeiten für einen Totalverlust von 0,- Euro. 1. Beim Depotübertrag lief etwas falsch oder 2. oder die Aktie stammt aus einem Altbesitz von vor 2009. Damals gab es eine größere Steuerreform der Kapitalerträge.

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@Thomas1968  schrieb:

Allgemein gesprochen, gibt es noch zwei Möglichkeiten für einen Totalverlust von 0,- Euro. 1. Beim Depotübertrag lief etwas falsch oder 2. oder die Aktie stammt aus einem Altbesitz von vor 2009. Damals gab es eine größere Steuerreform der Kapitalerträge.


Was soll uns das jetzt sagen?

 

Was sollte bei einem Depotübertrag falsch laufen so daß das zu einem Totalverlust führt?

Sind die Aktien im Nirvana verschwunden?

Nun gut, bei einem Übertrag an TR vielleicht nicht ganz unwahrscheinlich.    LOL

 

Daß Verluste aus einem Verkauf von Altbeständen steuerlich nicht relevant sind ist hingegen wohl selbstverständlich.  😞