Wegen des Schwachsinnes in diesem Bereich sollten sich alle an das Finanzministerium und die Bafin wenden. Nur die können Abhilfe schaffen, dass dieses Gesetz simplifiziert wird und falls wirklich nötig, die EU Richtlinie angepasst wird. Meistens sind die EU Richtlinien aber relativ offen für die ausführenden Mitgliedsstaaten, sodass der Schwachsinn meistens den nationalen Besserwissern zuzuschreiben ist.
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