26.05.2020 17:27 - bearbeitet 26.05.2020 17:35
hi @MatMiller ,
oft hat man bei Vertragsabschluss einen monatlichen Mindestsparbeitrag eingerichtet - oder es ist eigentlich eine mtl. Mindestsparbeitrag von X Promille der Bausparsumme vorgesehen.
Schaut mal nach was / ob bei euch im Vertrag was steht.
Denn (wieder eigentlich) besteht dann das Recht, diese Mindestsumme zu sparen.
Aber andererseits kann die Bausparkasse auch diese gesamte, kumulierte Summe einfordern, wenn sie nicht geleistet wurde.
Bei 2,5% Guthabenszins tun sie das natürlich nicht - außer sie Pokern darauf, dass du diesen Betrag nicht leisten kannst - und können dir dann Kündigen 😉
zum Nachlesen : https://www.test.de/Bausparen-Wie-Sparer-gutverzinste-Altvertraege-retten-koennen-5007951-0/
Viele Grüße,
SG1