26.05.2020 10:11 - bearbeitet 26.05.2020 10:13
Hallo,
meine Freundin hat aus vergangenen Zeiten noch einen Bausparvertrag mit 2,5 % Zinsen, auf den ein kleiner Betrag VL von ihrem Arbeitgeber läuft und auf dem einige Tausend € angespart sind. Er wird nie zuteilungsreif werden und sie wird das Darlehen nie in Anspruch nehmen.
Sie hat derzeit auf einem Zweitkonto einen mittleren 5stelligen Betrag stehen und wir dikutieren immer wieder mal, was sie mit dem Geld machen sollte, denn derzeit liegt es da nur rum und wird immer weniger wert.
Unser Anlagehorizont sind mind. 12 Jahre, da wir dann 67 werden und in Rente gehen (ich befasse mich zurzeit für mich oder uns mit dem Thema "Entsparen"). Sie möchte aber auf keinen Fall das vorhandene Geld komplett oder zum großen Teil z.B. in einen MSCI World ETF investieren, da u.A. ihre Tochter noch studiert und sie auch mal notfalls kurzfristig etwas mehr Geld zur Verfügung haben möchte.
Ich kenne mich mit Bausparverträgen nicht gut aus, aber habe nun nachgelesen, dass es kein Problem zu sein scheint, den als "Festgeld" zu missbrauchen. Er kann die 2,5 % Zinsen erwirtschaften und wenn man das Geld braucht, kann man den Vertrag kostenlos und regulär mit 3 bis 6 Monaten Frist kostenlos kündigen. Ist das so? Kann man auch jederzeit Geld abziehen, ohne den Vertrag zu kündigen?
Um ihr Geld gut verfügbar und dennoch gewinnbringend bis zur Rente zu verwalten, habe ich meiner Freudin vorgeschlagen:
1.) Einige Tausend € auf dem Zweitkonto stehen lassen
2.) Einen 5stelligen Betrag x auf das Bausparkonto zahlen - so ne Art Festgeld mit 2,5 %
3.) Rest in einen MSCI World ETF bis zur Rente
Was haltet ihr von dem Konzept und wie verhält sich das mit dem Bausparvertrag? Kann man auch ohne den Vertrag zu kündigen "Geld abheben" oder muss man dann das angesparte vollständig auszahlen lassen?
Gruß
26.05.2020 17:27 - bearbeitet 26.05.2020 17:35
hi @MatMiller ,
oft hat man bei Vertragsabschluss einen monatlichen Mindestsparbeitrag eingerichtet - oder es ist eigentlich eine mtl. Mindestsparbeitrag von X Promille der Bausparsumme vorgesehen.
Schaut mal nach was / ob bei euch im Vertrag was steht.
Denn (wieder eigentlich) besteht dann das Recht, diese Mindestsumme zu sparen.
Aber andererseits kann die Bausparkasse auch diese gesamte, kumulierte Summe einfordern, wenn sie nicht geleistet wurde.
Bei 2,5% Guthabenszins tun sie das natürlich nicht - außer sie Pokern darauf, dass du diesen Betrag nicht leisten kannst - und können dir dann Kündigen 😉
zum Nachlesen : https://www.test.de/Bausparen-Wie-Sparer-gutverzinste-Altvertraege-retten-koennen-5007951-0/
Viele Grüße,
SG1