am 13.08.2021 20:16
das ist mir zu komplex im moment, optionen darf ich auch noch nicht handeln:D so ist das.
14.08.2021 07:57 - bearbeitet 14.08.2021 08:07
14.08.2021 07:57 - bearbeitet 14.08.2021 08:07
Nicht komplexer als deine beschriebene Geschichte.
Was ich meinte und wonach ich schauen würde, wären "weniger komplizierte" Aktienanleihen mit hohem Coupon(Zins) und nur noch kurzer Laufzeit (Fälligkeit Jan..Mär2021) und Cap weit unter akt. Kurs. Der jetzt beim Kauf zu zahlende Stückzins ist ein Verlust und fließt dir beim Verkauf/Fälligkeit wieder zu, wenn der Emittent (SG,MS,BP..) zahlungsfähig bleibt und ansonsten der Basiswert nicht crasht, grob gesagt. Aufgrund der unterschiedlichen Verlusttöpfe muss dann allerdings eine Verlustbescheinigung beantragt werden, um dies bei der EStE mit dem sonst. Einkommen verrechnen zu können. Bin mir momentan aber nicht sicher, ob es einen Stückzinsverlusttopf gibt. Zumindest werden diese aber zB im Finanzreport immer gesondert mit ausgewiesen. Daher keine Gewähr ob es so machbar ist oder gar als Gestaltungsmissbrauch vom FA gewertet würde.
am 14.08.2021 08:18
*Fälligkeit 2022 natürlich
19.08.2021 20:46 - bearbeitet 19.08.2021 21:39
19.08.2021 20:46 - bearbeitet 19.08.2021 21:39
Es ergäbe sich eine gutschrift von 211 Euro, von einer Zuvor errechneten Zahllast von ca 266 errechnet nur aus dem Bruttolohn.-^^ da ist nichts zu machen, ohnehin brach der Gewinn empfindlich ein.
Was bedeutet, ich halte die anlage und nehm die dividenden mit, warte auf bessere wirtschaftliche entwicklung und reiche die Kap ein, sobald die anlage veräussert ist.
Das finanzamt würde mich lt. wiso steuerermittlung um 400 euro entlasten.
Ps: muss das nochmal exerzieren, hab den haken bei günstigerprüfung nicht gesetzt, sry.
Ps2. die günstigerprüfung wurde nun aktiviert. den ausgenutzten sparerpauschalbetrag wurde nachträglich nochmal eingegeben.
wiso errechnet eine nachzahlung von 1,05 Euro. Prost