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Steuer - Geringwertige Wirtschaftsgüter

as-1984
Experte ★★
354 Beiträge

Hallo zusammen,

 

vllt kennt sich ja der ein oder andere damit aus.

Müssen Güter, die über der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegen (800€ netto) auf die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben werden oder kann man z.B. bei einem Gegenstand für 1.000 EUR netto, der auf z.B. 3 Jahre abzuschreiben wäre, 800€ (das Maximum für geringwertige Wirtschaftsgüter) im ersten Jahr ansetzen und in den Folgejahren auf eine Ansetzung verzichten?

 

Merci!

3 ANTWORTEN

Geldkanone
Autor ★★
17 Beiträge

@as-1984  schrieb:

Hallo zusammen,

 

vllt kennt sich ja der ein oder andere damit aus.

Müssen Güter, die über der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegen (800€ netto) auf die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben werden

Ja, es sei denn du nutzt einen GWG-Sammelposten, bei dem die Grenze von 250 - 1000 EUR gilt, wovon ich aber nicht ausgehe.

In diesem (sehr unwahrscheinlichen) Fall würdest du über 5 Jahre abschreiben.

oder kann man z.B. bei einem Gegenstand für 1.000 EUR netto, der auf z.B. 3 Jahre abzuschreiben wäre, 800€ (das Maximum für geringwertige Wirtschaftsgüter) im ersten Jahr ansetzen und in den Folgejahren auf eine Ansetzung verzichten?

Nein.

Du darfst den Zeitpunkt des Aufwands nicht beliebig verschieben und in deiner beschriebenen Variante würden sogar insgesamt 200,00 EUR Aufwand fehlen, den du nicht einfach unter den Teppich kehren darfst.

 

An deiner Stelle würde ich deinen Steuerberater auf die degressive AfA ansprechen, die wegen der Corona-Krise (wieder) eingeführt wurde.

 

Merci!


 

as-1984
Experte ★★
354 Beiträge

Vielen Dank, @Geldkanone, das hat mir sehr geholfen!

Geldkanone
Autor ★★
17 Beiträge

Sehr schön, freut mich 🙂