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PS-Lotterie Zweckertrag (Spende)

MikeCharly
Experte ★★
306 Beiträge

Moin zusammen,

 

o.g. Thema hat mit codi nun wirklich nichts zu tun.

 

Da unsere hiesige Sparkasse regelmäßig die öffentliche Aufmerksamkeit für ihr regionales Engagement bei der Verteilung o.g. Gelder sucht, hatte ich schon vor vielen Jahren weitere Infos dazu recherchiert.

Grundsätzlich befürworte ich die Unterstützung der Vereine. Sie sind oftmals auf Spenden angewiesen und da spende ich auch direkt.

 

Vor ca. 10-15 Jahren hatte ich auch mal eine zeitlang PS-Lose der SPK, noch bevor ich ein WP-Depot besaß. Es wurde/wird immer als "sparen" beworben, war/ist aber vielmehr nur ein zinsloser Kredit zugunsten der SPK und eine Lotterie, aber keine Geldanlage. 

 

Es handelt sich bei den verteilten Geldern ja um Spenden der Spk-Kunden, also beim Zweckertrag iHv 0,25€/Los. Die Spk tritt dabei m.E. nur als Vermittler auf, und viel zu selten wird dabei die eigentliche Quelle der Gelder hervorgehoben und benannt.

 

Daher interessierte mich die steuerliche Anerkennung bei der ESt.

Interessanterweise war/ist dazu so gut wie nichts zu finden, oder ich bin zu dusselig. Würde man direkt an die Vereine spenden, wäre es unstrittig.

So jedoch hatte ich damals für das letzte Jahr, wo ich noch solche Lose hatte, diesen anteiligen Zweckertrag als Spende bei der ESt erklärt und es wurde akzeptiert (mit Beleg, KA).

 

Zwei Fragen ergeben sich nun für mich daraus:

- Wurde das vom FA nur "durchgewunken"?

Falls nicht, weil es rechtmäßig ist:

- wissen vmtl. >90% der "Sparer" bzw. Lotteriespieler nicht, dass dieser Zweckertrag steuermindernd anrechenbar ist (weil es verschleiert nicht offen kommuniziert wird)

 

Für die Dimension der Beträge, um die es geht, ein Durchschnittsbeispiel:

- 10 Lose á 5€ mtl. = 50€ mtl x 12 Monate  = 600€ p.a. 

- abzgl. je 0,75€ Einsatz = 90€ p.a. "Lotterie"

- abzgl. je 0,25€ Zweckertrag = 30€ p.a. als Spende absetzbar (oder nicht)

- 480€ werden zum Jahresende unverzinst zurückgebucht

- zufällige Gewinnausschüttung, abhängig von den Losnummern

 

Hat jemand andere oder ähnliche Erfahrungen gemacht?

 

Danke & Gruß

MC

 

3 ANTWORTEN

ae
Mentor ★★★
2.949 Beiträge

 @MikeCharly:

 

Ich bin zwar kein Steuererexperte aber soviel ich weiß gilt als absetzbare Spende nur dann eine Spende wenn man dafür keine Gegenleistung bekommt. 
Als Beispiel für Gegenleistungen zählen Unicef - Grußkarten (eigene Erfahrung) oder Lose (AktionMensch, Tombola für gute Zwecke usw.  - wurde mir vom freundlichen Finanzbeamten so erklärt)

 

Falls es doch mal vom FA durchgewunken wurde, dann vielleicht im Rahmen einer Spenden Pauschale welche bis 200€ (ab 2021 sind es 300€) ohne Nachweis anerkannt wird und im Ermessen des bearbeitenden Beamten liegt. 

gruss ae

 

 

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

dg2210
Legende
6.227 Beiträge

Eine steuerliche Anerkennung dürfte schon deswegen ausscheiden, weil die Sparkasse weder gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich im Sinne der AO ist.

 

@MikeCharly: Grundsätzlich sollte man im Zweifelsfall NICHT nachfragen. Du hast die Ausgaben bis jetzt geltend gemacht, weil du dich geirrt hast und hättest das auch in den nächsten Jahren machen können. Nun weißt du es besser und wenn du es wieder versuchst, ist es kein harmloser Irrtum mehr, sondern glasklare Steuerhinterziehung. 

MikeCharly
Experte ★★
306 Beiträge

nur zur Entwarnung:

Die Sache liegt schon länger als 10 Jahre zurück und danach wurde nichts dergleichen mehr bei ESt "erklärt".

 

Der Zweckertragsteil bei dem PS wird wohl von vornherein für die Spenden "verplant" und geht nicht ein in den zu verlosenden Topf des Gewinnspiels. Daher gibt es dafür auch keine Gegenleistung. Anders sieht es womöglich bei der staatlichen Lotterie aus, wo nicht eingelöste Gewinne o.ä. weitergegeben werden. Auch da reden sie allerdings vom Zweckertrag.

 

Weiterhin vergibt die Spk diese Spenden nur an anerkannte gemeinnützige Vereine (welche sich als Empfänger bewerben können), kirchliche und politische Vereinigungen sind ausgeschlossen.

 

Die freigiebige (anteilige) Zuwendung ohne Gegenleistung und der gemeinnützige Empfänger erfüllen m.M.n. die Bedingungen für eine anzuerkennende Spende.

 

Naja, und dem wurde damals entsprochen, zumal der Sachbearbeiter seinerzeit noch einige Unterlagen meiner EStE nachgefordert hatte, ich also davon ausgehen konnte dass eine "strengere" Prüfung durchgeführt wurde.