am 13.04.2019 22:52
Hallo,
Ist es in Ordnung, Ihren Iban einer anderen Person zu geben? Ich fülle den Antrag für die Person aus, die möglicherweise mein zukünftiger Vermieter wird. Und es gibt das Feld für die Bankverbindung. Ist es sicher?
Sorry für mein Deutsch.
Mit freundlichen Grüßen.
am 14.04.2019 09:02
Hallo @Temur,
die IBAN darfst du an extern Gläubiger weitergeben. Sonst wären ja Lastschriften von deinem Konto unmöglich (oder auch automatische Gutschriften wie z.B. die Rückzahlung vom Finanzamt). Mit der Weitergabe sollte man aber möglichst sparsam umgehen. Damit autorisierst du quasi eine Abbuchungserlaubnis von deinem Konto. Daher bitte die IBAN (und wenn gewünscht auch den BIC) nur an solche Personen, Firmen oder Behörden weitergeben, die diesen Information für einen geregelten Zahlungsablauf unbedingt benötigen.
Bitte niemals die Zugangsnummer oder gar die PIN weitergeben.
Bitte auch regelmäßig das Konto prüfen, ob jemand deine IBAN missbräuchlich verwendet und unberechtigt oder zu viel Geld abgebucht hat. Autorisierte Lastschriften kann man in Deutschland innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben; die Abbuchung wird dann unverzüglich rückgängig gemacht (§ 675x Abs. 4 BGB). Nicht autorisierte Lastschriften kann man sogar innerhalb von 13 Monaten zurückgeben.
Gruß paba