18.04.2021 16:18 - bearbeitet 18.04.2021 16:19
Hallo,
Ich möchte zwecks Günstigerprüfung eine Steuererklärung einreichen. Ich habe 2020 absichtlich ca. 17.000 Euro Kapitalerträge generiert (da genau bei dieser Summe der Grenzsteuersatz der Abgeltungssteuer entspricht).
In meiner Jahresbescheinigung steht ganz oben:
Höhe der Kapitalerträge: 16.782,24 EUR
davon: Gewinn aus Aktienveräußerungen [..]: 14.814,40 EUR
Nun meine Frage: Wie kommt diese Diskrepanz von ca. 2000 Euro zustande? Alle anderen Felder zeigen 0 EUR.
Eine weitere Frage: Ich habe bisher noch keine Steuer gezahlt (Nichtveranlagungsbescheinigung). Dementsprechend wurde auch kein Sparerpauschalbeitrag in Anspruch genommen, da das bei der comdirect nicht in Kombination mit der NVB möglich ist. Kann ich diesen dann bei der Steuererklärung noch in Anspruch nehmen, oder hätte dieser dafür schon 2020 bei der Bank eingereicht worden sein müssen? (was ja wie gesagt bei der comdirect nicht möglich ist.)
Vielen Dank für eure Antworten
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
18.04.2021 17:19 - bearbeitet 18.04.2021 17:21
Schau Dir in der Verwaltung - Steuerübersicht die Detailansicht an. Da sind alle Einzelposten aufgeführt.
Eine Kombination von NVB und Freibetrag ist generell nicht möglich und macht auch keinen Sinn, da durch die NVB bankseitig generell keine Steuern abgeführt werden (das hat nichts mit comdirect zu tun).
Bei der Steuererklärung wird das Finanzamt alle relevanten Freibeträge berücksichtigen,
18.04.2021 20:52 - bearbeitet 18.04.2021 21:42
@Dilaudid schrieb:
In meiner Jahresbescheinigung steht ganz oben:
Höhe der Kapitalerträge: 16.782,24 EUR
davon: Gewinn aus Aktienveräußerungen [..]: 14.814,40 EUR
Nun meine Frage: Wie kommt diese Diskrepanz von ca. 2000 Euro zustande? Alle anderen Felder zeigen 0 EUR.
Die Diskrepanz liegt bei den Kapitalerträgen, die nicht Gewinn aus Aktienveräußerungen sind. Da sich diese zwangsläufig und eindeutig aus der Subtraktion beider Zahlen ergeben MÜSSEN (tertium non datur ), werden sie nicht gesondert ausgewiesen.
am 16.06.2021 14:39
Ergänzung: Falls du dir nicht erklären kannst, woher die sonstigen Einkünfte kommen, weil du doch nur Aktien verkauft hast:
Einige Aktien (z.B. US-REITs) werden steuerlich wie Investmentfonds behandelt.