am 26.02.2024 19:49
@Pazific schrieb:Bei mir sehe ich den Beleihungswert unter „Persönlicher Bereich“ -> „Wertpapierkredit“ -> „Beleihungswert“.
Der Verfügungsrahmen ist auch gleich geblieben.
Danke!
Ja stimmt. Da steht so ein krummer Wert.
Dort hatte ich noch nie rein geschaut. 🙂
am 26.02.2024 20:07
Und was steht da nun bei euch, bspw. bei ausländischen Einzelwerten?
am 26.02.2024 20:15
Da steht gar nichts zu einzelnen Werten.
Nur die Gesamtsumme.
26.02.2024 21:53 - bearbeitet 26.02.2024 22:01
Nein, die Einzelwerte sind nicht ausgewiesen, wenn man bei mir - ist aber noch der alte Vertrag, der jetzt gekündigt wurde -
nachrechnet ist man bei 70% Beleihungswert für DAX - Familie (DAX, MDAX, SDAX) und EuroStoxx - Werte, ausländische Aktien 30%.
Schnitt ca. 37% (Beleihungswert/Depotwert).
Meine Frage ist ja, ob sich die Werte nach der Umstellung auf den neuen Vertrag ändern und man dann plötzlich einen wesentlich geringeren Beleihungswert hat und bei Inanspruchnahme des WPK ggf. ausgleichen müsste. Das steht leider im Angebot des neuen WPK nirgends drin.
Wenn generell nach Umstellung des Vertrages die minimalen Werte angesetzt würden (also DAX-Familie 45% und alle anderen nur 5%) wären das nur noch 9% Beleihungswert im Schnitt.
Dann macht der WPK gar keinen Sinn mehr und bei einer Verwertung der Wertpapiere als Pfand würden dann die Wertpapiere weit unter Wert verkauft werden können.
Beispiel: Depot mit US-Werten in aktuellem Wert von 200.000 € bei einem Beleihungswert von 5% wären das 10.000 € WPK
Nähme man an das Depot fällt um 20% und hat nur noch einen Wert von 160.000€, dann wären das nur noch 8.000 € Beleihungswert.
Könnte es dann passieren, das comdirect Aktien im Wert von 40.000 € für 2000 € verkauft um die Unterdeckung von 2000 € auszugleichen?
Denn es steht ja eine minimale Beleihung von 5% zu Buche. Neues Geschäftsmodell?
Ich habe das mal bewusst überspitzt dargestellt. Ist sicher hypothetisch aber man weiß es ja nie was passieren kann.
Gibt es irgendwo etwas was ich übersehen habe? Welche Sorgfaltspflicht hat die Bank zu beachten, bei der Verwertung.
am 26.02.2024 22:20
@Pazific schrieb:Nein, die Einzelwerte sind nicht ausgewiesen, wenn man bei mir - ist aber noch der alte Vertrag, der jetzt gekündigt wurde -
nachrechnet ist man bei 70% Beleihungswert für DAX - Familie (DAX, MDAX, SDAX) und EuroStoxx - Werte, ausländische Aktien 30%.
Schnitt ca. 37% (Beleihungswert/Depotwert).
Meine Frage ist ja, ob sich die Werte nach der Umstellung auf den neuen Vertrag ändern und man dann plötzlich einen wesentlich geringeren Beleihungswert hat und bei Inanspruchnahme des WPK ggf. ausgleichen müsste. Das steht leider im Angebot des neuen WPK nirgends drin.
Denn es steht ja eine minimale Beleihung von 5% zu Buche. Neues Geschäftsmodell?
Ich habe das jetzt nicht genau verglichen.
Aber die neuen Beleihungswerte kommen mir deutlich geringer vor.
Wobei ich den Begriff Mindest-Bewertungsansatz auch nicht verstehe.
Wenn man nur 5% des Wertes anrechnet dann kann man sich diese Sache gleich schenken. 😞
am 27.02.2024 01:42
am 27.02.2024 01:49
So sehe ich das auch!
Das macht mit den Werten überhaupt keinen Sinn mehr.
Es gibt keine Erläuterung es sind keine Fristen angegeben, wo diese Werte verändert werden können, etc.
Alles nicht konsistent, hat das eine KI erzeugt?
Auf der Web Site stehen dann bei den Beispielen auch andere Werte:
So errechnet sich der Beleihungswert:
Inländische Aktien | 25.000 Euro | 70 % | 17.500 Euro |
Euro-Anleihen inländischer Emittenten | 9.375 Euro | 80 % | 7.500 Euro |
Optionsscheine | 5.625 Euro | 0 % | 0 Euro |
Commerzbank Aktien | 10.000 Euro | 0 % | 0 Euro |
Gesamt: | 50.000 Euro | 25.000 Euro |
am 27.02.2024 01:52
@Pazific schrieb:Die onvista Bank, die ja nun eingestellt werden soll hatte da einen transparenten Ansatz, es geht also schon.
Siehe Anlage.
Ja, so etwas ist vernünftig.
Und nicht so ein Schwachsinn wie es die Comdirect verzapft. 😞
am 08.03.2024 20:23
Wie schon geschrieben habe ich zu diesem Thema eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet. Dazu hat der Petitionsausschuß die BaFin befragt und diese hat die Comdirect um Auskunft gebeten. Fazit, in Kurzfassung: Es ist gewollt, daß die Regelungen für die Kreditvergabe verschärft wurden und darüber hinaus kann jede Bank weitere Verschärfungen vornehmen.
09.03.2024 01:56 - bearbeitet 09.03.2024 01:58
09.03.2024 01:56 - bearbeitet 09.03.2024 01:58
Gegen die Verschärfung an sich habe ich ja nichts aber die Transparenz bei den Beleihungswerten und bei der Anwendung ist nicht gegeben.
Zumal die Aussagen auf der Website nicht konsistent mit denen im Kreditantrag sind.
Bisher konnte oder wollte mir noch Niemand beantworten, ob sich nach Umstellung von altem zu neuen Vertrag die Beleihungswerte verändert haben oder zumindest vorerst gleich geblieben sind.
Des weiteren fehlt mir eine Aussage, mit welchem Vorlauf Änderungen in der Bewertung vorgenommen werden und mit welcher zeitlichen Korrelation diese dann angewendet werden.