am 13.08.2026 18:29
Ja, das ist so, denn eine Änderung des Güterstandes von Zugewinngemeinschaft auf Gütertrennung muss notariell erfolgen.
am 13.08.2026 18:45
Danke für die ausführliche Rückmeldung, aber es handelt sich bei mir nicht um eine Schenkung sondern eine (notariell zu beglaubigende) Änderung des Güterstandes von Zugewinngemeinschaft nach Gütertrennung. Der Vermögensausgleich erfolgt i.d.R. monetär. Im Falle von Wertpapieren entspricht deren aktueller Wert aber nicht dem entsprechenden monetären Wert , weil ja beim Verkauf der Papiere Abgeltungssteuer anfällt, zumindest wenn die Papiere im Wert gestiegen sind.
am 13.08.2026 18:52
Danke für die ausführliche Rückmeldung. Ich sehe es momentan genauso, weil ein Zugewinnausgleich mit Wertpapieren i.d.R. nicht dem monetären Ausgleichsbetrag entspricht da bei Verkauf der Papiere mögliche Gewinne versteuert werden müssen.
am 13.08.2026 18:54
Danke, so ist momentan auch mein Kenntnisstand. Meine Frage wäre, wie diese Besteuerung praktisch durchgeführt wird, ohne die Wertpapiere real zu verkaufen.