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Wechselkurs Euro Argentinische Peso

549 ANTWORTEN

lollilol

seit wann bin ich Dienstleister? 😄

sunape
Autor ★★
14 Beiträge

@lollilol - ich vermute mal diesmal warst auch nicht du gemeint, sondern der Comdirect Mitarbeiter.

 

@SMT_Jan-Ove - was passiert denn nun wenn wir die ganzen Buchungen im nachhinein stornieren? Begründung wäre meiner Ansicht "Der Betrag stimmt nicht mit meinem unterschriebenen Beleg überein.". Ich habe ja meine Zweifel dass man bei Comdirect eine derart kundenfreundliche Lösung ermöglicht. Aber wenn doch wäre wohl erstmal das PayPal Konto im Minus.

cn313
Autor ★★★
49 Beiträge

@SMT_Jan-Ove  schrieb:

Hallo @pepenstein

 

diese Dokumente kannst du über unseren Kundenservice anfordern. Die Commerzbank-Währungskurse nutzen wir bestimmt schon seit 10 Jahren. Das genaue Datum kann ich dir ad hoc nicht geben. 

 

@lollilol: Sieh dies bitte als erste und letzte Verwarnung. Solltest du deine kindische und respektlose Ausdrucksweise nicht unter Kontrolle haben, werden wir deinen Account sperren. 

 

Beste Grüße

Jan-Ove


Ich würde gerne noch eine Sache wissen und hätte diesbezüglich gerne eine offizielle Stellungnahme:

 

Warum werden/wurden den Kunden sowohl bei der Vormerkung als auch bei der SMS Benachrichtigung zum 3-Raten-Service deutlich abweichende (und zu einem nicht von der Comdirect/Commerzbank verwendeten Wechselkurs gehörende) Beträge angezeigt? 

 

Und wir reden nicht von üblichen Abweichungen, sondern von gravierenden Differenzen.

 

Eine ganz simple Frage, auf die ich gerne eine offizielle und direkte Antwort hätte. 

 

Vielen Dank 

Artem21
Autor
2 Beiträge

Die Antwort kennen wir doch schon, weil der erste Betrag der angezeigt wird

, der Wechselkurs von Visa ist und der 2te Betrag der abgebucht wird, ist der hausinterne eigene Wechselkurs. 

Leute heult nicht rum ist zwar scheisse das wir jetzt alle verloren haben, aber so ist es im Leben mal gewinnt man und mal verliert Mann. 

Ich habe mir jedenfalls eine Alternative gesucht der Wechsel ist schon auf dem Weg! 

Maho Xo
Autor ★
3 Beiträge

Das Verhalten von CD zu dieser Thematik zeigt einfach von fehlender Kulanz, Profitgier und Täuschung. Aber von einer Bank erwartet man ehrlicherweise nicht viel mehr.

 

Was mich fassungslos macht, ist die große Anzahl von Stiefelleckern, die die CD auch noch verteidigen. Kriecht ihr genau so bei euren Arbeitgebern?

pepenstein
Autor ★★
19 Beiträge

Danke für die Rückmeldung. Ich bin seit 2011 Kunde und habe seitdem keiner AGB-Änderung aktiv zugestimmt. (siehe Az. XI ZR 26/20 /§§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1)

pepenstein
Autor ★★
19 Beiträge

ich bin übrigens derjenige, der gestern gepostet hat, dass es bis Freitag eine zufriedenstellende Lösung für alle geben soll laut Hotline. Davon weiss man heute bereits nicht mehr (eben nochmals angerufen).

 

Zu einem Vorgesetzen "durfte' bzw. "konnte" ich nicht durchgestellt werden, ich soll einen Rückruf erhalten. Auf Nachfrage ob ich mich auf den Rückruf verlassen könne, kam keine Rückantwort.

beto
Autor ★
9 Beiträge

Ich habe etwas gefunden:


23.03.2013

Wie mir soeben durch Zufall aufgefallen ist, hat die comdirect Bank bereits Mitte Januar - anscheinend klammheimlich - bei der Berechnung des Devisenkurses vom offiziellen Visakurs auf einen hauseigenen Commerzbankkurs umgestellt. Während dies für die gängigen Währungen USD, GBP, JPY und CHF wohl keine großen Auswirkungen hat, hat sich der Kurs von weniger üblichen Währungen anscheinend erheblich zum Nachteil des Kunden verschlechtert.

 

Auch andere Recherchen bestätigen das (dürfte Anfang 2013 gewesen sein )

 

 

h3llh0und
Autor ★★
20 Beiträge

Ja Anfang 2013 hab ich was in der Postbox. Leider kann man sich das Informationsblatt nicht mehr anschauen.

h3llh0und_0-1674741239758.png

Passend zur Einführung des persönlichen Finanzmanagers wäre es ja eine gute Gelegenheit 🤔

 

pepenstein
Autor ★★
19 Beiträge

Also für alle, die ihr Konto vor dem 15.01.2013 eröffnet haben, ist die Änderung unwirksam, da es einer aktiven Zustimmung zur Änderung der AGB bedarf.

 

"Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) entschieden, dass die von Banken oftmals verwendete Klausel, mit der die Zustimmung des Kunden zu einer geplanten Änderung der AGB als erteilt gilt, sofern der Kunde nicht binnen einer vorgegebenen Frist widerspricht, Verbraucher unangemessen benachteiligt und daher gemäß §§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist. Die Entscheidung wird für jegliche AGB und auch im B2B-Bereich Bedeutung haben."