am 29.06.2018 23:37
Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten im Zahlungsverkehr auf Basis der Regelungen zur Entgelttransparenz im Zahlungskontengesetz: Für mehr Transparenz und bessere Verständlichkeit gibt es zukünftig eine festgelegte, standardisierte Unionsterminologie bei maßgeblichen Zahlungskontendiensten.
Na das ist doch erfreulich! Endlich versteht man, was gemeint ist...hahaha.