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Unterschied zwischen anrechenbaren und angerechnete ausländische Quellesteuer

neuling22
Autor
2 Beiträge

Hallo zusammen,

 

im Finanzreport tauchen beide Begriffe auf. Ich wäre sehr dankbar, wenn man mir den Unterschied zwischen anrechenbaren und angerechnete ausländische Quellesteuer erklären könnte. Muss ich eigentlich beim Führen eines Junior Depots dies bei der Steuererklärung einreichen? Soweit ich weiß, werden doch alle anfällige Steuer direkt vom Brocker abgeführt?

 

 

2 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
5.298 Beiträge

@neuling22  schrieb:

Hallo zusammen,

 

im Finanzreport tauchen beide Begriffe auf. Ich wäre sehr dankbar, wenn man mir den Unterschied zwischen anrechenbaren und angerechnete ausländische Quellesteuer erklären könnte. Muss ich eigentlich beim Führen eines Junior Depots dies bei der Steuererklärung einreichen? Soweit ich weiß, werden doch alle anfällige Steuer direkt vom Brocker abgeführt?

 

 


Du hast einen ausländischen Kapitalertrag der der Quellesteuer unterliegt. Sagen wir Schweiz mit 35%.  😞

Von der Quellesteuer sind 15% auf die deutsche Steuer anrechenbar.

Für 100 Euro Ertrag landen 15 Euro im Topf anrechenbare ausländische Quellesteuer.

Nun ist das der erste Ertrag, oder du hast im ganzen Jahr weniger Erträge als die 1000 Euro Freibetrag.

Dann zahlst du keine Steuern und die Quellensteuer kann nicht angerechnet werden und verfällt am Jahresende.

 

Wenn du aber Steuern bezahlen musst wird die Quellesteuer angerechnet.

Also wenn du 100 Euro versteuern musst werden 25 Euro aus dem Topf Quellesteuer genommen und die Bemessungsgrundlage um 4*25 Euro auf Null gesenkt.

 

Also wenn ein Kind nicht gerade mit dem goldenen Löffel im Mund geboren wurde ist die Abgabe einer Steuererklärung doch höchst sinnvoll.

Bei Einkünften unter 30k will man doch keine Kapitalertragssteuer bezahlen. Also NV-Bescheinigung und dann Steuererklärung.

Beispiel Kind ohne sonstiges Einkommen, aber 9000 Euro Kapitalerträge. Wenn man nichts macht sind 8000 Euro zu versteuern und die Bank führt 2000 Euro Steuern ab. Ohne Steuererklärung sind die dann weg.

Ansonsten bemerkt das FA daß die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen und das Kind zahlt keine Steuern. 🙂

neuling22

Vielen Dank!