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Steuerbetrachtung Wertpapierkredit

ThorK
Autor ★
5 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich hab ein paar Fragen zur steuerlichen Betrachtung des Wertpapierkredites.

 

1. Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen kommen nach wie vor in den selben steuerlichen Topf und können miteinander verrechnet werden?

2. wie lang ist die Laufzeit des WPK? Bis ich selbstständig tilge, oder gibt es feste, wählbare Laufzeiten? Wenn ersteres:

3. wann genau werden die Zinsen steuerlich fällig und eingebucht? nach einem Jahr? Quartalsweise?

kurzes theoretisches Beispiel: Ich leihe mir 10.000€ per Wertpapierkredit.

Zunächst investiere ich dies in ein Wertpapier/Fonds, und erhalte 5% Dividende und habe keinen Freibetrag mehr über, also werden ca. 125€ Steuern einbehalten, Nettodividende von 375€, die ich direkt in den Wertpapierkredit zum tilgen einzahle. Anschließend werden die Zinsen von ca. 400€ fällig, wird mir jetzt die Steuer anteilig zurückerstattet? Oder schätzt comdirect die auffallenden Zinsen bereits zum Jahresanfang, so dass ich gleich annähernd 475€ Nettodividende bekomme?

(Zahlen hab ich jeweils ein bisschen gerundet. Ich habe bisher noch kein WPK-Konto.)

Viele Grüße

8 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.309 Beiträge

Hallo @ThorK  und herzlich willkommen.

 

Der Reihe nach:

 


@ThorK  schrieb:

1. Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen kommen nach wie vor in den selben steuerlichen Topf und können miteinander verrechnet werden?


Ja, wir reden hier von Kapitalerträgen die alle in den Topf "Sonstiges" fließen.

 

 


@ThorK  schrieb:

2. wie lang ist die Laufzeit des WPK? Bis ich selbstständig tilge, oder gibt es feste, wählbare Laufzeiten?


Keine Ahnung, ich nutze den WPK nicht. Die Frage kann aber sicher ein anderer Communaut beantworten.

 

 


@ThorK  schrieb:

kurzes theoretisches Beispiel: Ich leihe mir 10.000€ per Wertpapierkredit.

Zunächst investiere ich dies in ein Wertpapier/Fonds, und erhalte 5% Dividende und habe keinen Freibetrag mehr über, also werden ca. 125€ Steuern einbehalten, Nettodividende von 375€, die ich direkt in den Wertpapierkredit zum tilgen einzahle. Anschließend werden die Zinsen von ca. 400€ fällig, wird mir jetzt die Steuer anteilig zurückerstattet? Oder schätzt comdirect die auffallenden Zinsen bereits zum Jahresanfang, so dass ich gleich annähernd 475€ Nettodividende bekomme?


Du schmeißt Dinge in einen Topf die nicht zusammengehören.

Der Freibetrag gilt für Kapitalerträge. Insofern gehören die Zinsen aus Frage 1 dazu und der Bereich in schwarz ist richtig dargestellt.

 

Wenn Du einen Kredit aufnimmst und dafür Zinsen zu zahlen hast, dann hat das nichts mit dem Freistellungsauftrag zu tun. Diese Zinsen werden Dir also weder im Verlusttopf noch im Freistellungsauftrag als "negativer Ertrag" gutgeschrieben.

Die könntest Du höchstens im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen falls diese Finanzierungskosten z.B. als Werbungskosten anerkannt werden.

 

Insofern sind Deine dem blauen Teil zugrunde liegenden Annahmen leider völlig falsch.

 

Edit: Rechtschreibfehler korrigiert.

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

Soweit ich das weiß werden die Zinsen des WPK weder mit den Verlusten noch mit dem Freibetrag verrechnet.

ThorK
Autor ★
5 Beiträge

Hallo GetBetter,

 

vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich verstehe dich und die Thematik jetzt so, dass vom Finanzamt zwar eingehende Zinsen als Kapitalerträge klassifiziert werden, Zinsverluste aber nicht (gegengerechnet werden). Zinsverluste bilden ihren eigenen Topf, bzw. müssen selbstständig als Werbungskosten angerechnet werden.

Die Verrechnung von Zinsverlusten auf der einen Seite und Dividendenerträgen auf der anderen Seite im selben Steuerjahr (bei der selben Bank) ist demnach nicht möglich. Ist das so korrekt? Mit meinem naiven Verständnis ging ich hier davon aus, dass ich nur den wirklichen Überschuss am Ende des Jahres versteuert haben muss. 

Für mich ist jetzt eigentlich nur noch offen:
Werden die Werbungskosten dann auf meine allgemeine Einkommenssteuer angesetzt oder auf den Kapitalertrag?

 

Es muss ja nicht gleich der Bierdeckel sein, aber ein bischen Verschlankung tut dem deutschen Steuerrecht vielleicht doch mal gut..

Edit: Rechtschreibfehler korrigiert und auch Danke an  Goliath74 

dg2210
Legende
6.232 Beiträge

@Goliath74  schrieb:

Soweit ich das weiß werden die Zinsen des WPK weder mit den Verlusten noch mit dem Freibetrag verrechnet.


Ja, PRIVATE Anleger können keine Werbungskosten mit Kapitalerträgen verrechnen.

GetBetter
Legende
7.309 Beiträge

@ThorK  schrieb:

vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich verstehe dich und die Thematik jetzt so, dass vom Finanzamt zwar eingehende Zinsen als Kapitalerträge klassifiziert werden, Zinsverluste aber nicht (gegengerechnet werden). Zinsverluste bilden ihren eigenen Topf, bzw. müssen selbstständig als Werbungskosten angerechnet werden.


Ich sag's mal ganz einfach: Es gibt keine Zinsverluste.

 

Wertpapiere kannst Du mit Gewinn oder mit Verlust verkaufen. Das sind zwei verschiedene Ergebnisse des gleichen Handelns und als solches gegeneinander verrechenbar.

 

Zinsen zu bekommen (klassisch auf einem verzinsten Sparbuch oder z.B. für Anleihen) ist aber was völlig anderes als Zinsen für einen Kredit zu bezahlen. Das eine ist ein Kapitalertrag, das andere sind Finanzierungskosten.

 

Deiner Idee folgend wäre es ja auch möglich einen Immobileinkredit über 500.000 € für's Eigenheim aufzunehmen und die fälligen Zinsen mit irgendwelchen Kapitalerträgen gegegnzurechnen. Das klappt aber leider nicht.

 

Wenn Du aber 500.000 € aufnimmst um damit ein Haus zur Vermietung zu bauen, dann kannst Du die Finanzierungskosten (ebenso wie alle anderen Kosten die Dir im Zusammenhang mit der Vermietung entstehen) von den Mieteinnahmen abziehen. Das hat aber nichts mit einem Freistellungsauftrag zu tun sondern findet wie gesagt im Rahmen der Steuererkärung statt.

 

 


@ThorK  schrieb:

Die Verrechnung von Zinsverlusten auf der einen Seite und Dividendenerträgen auf der anderen Seite im selben Steuerjahr (bei der selben Bank) ist demnach nicht möglich. Ist das so korrekt?


Da es ja keine Zinsverluste gibt (s.o.) ist da auch nichts zu verrechnen.

Das gilt grundsätzlich und losgelöst von der Frage wieviele Banken da mitspielen und ob es ein oder mehrere Kalenderjahre sind.

 

 


@ThorK  schrieb:

Für mich ist jetzt eigentlich nur noch offen:
Werden die Werbungskosten dann auf meine allgemeine Einkommenssteuer angesetzt oder auf den Kapitalertrag?


Zunächst mal wäre zu klären, ob die Zinsen des WPK überhaupt unter Werbungskosten fallen. Alleine aufgrund der Tatsache, dass Du diese Fragen stellst gehe ich aber mit 99,99% Sicherheit davon aus, dass das nicht der Fall sein wird.

Dazu müsstest Du Deine Investorentätigkeit bspw. in eine GmbH ausgelagert haben.

 

Ansonsten ist das alles Privatvergnügen und ebensowenig abzugsfähig wie wenn Du Dir für den Kauf einer neuen Waschmaschine einen Konsumkredit ans Bein bindest.

ThorK
Autor ★
5 Beiträge


Zunächst mal wäre zu klären, ob die Zinsen des WPK überhaupt unter Werbungskosten fallen. Alleine aufgrund der Tatsache, dass Du diese Fragen stellst gehe ich aber mit 99,99% Sicherheit davon aus, dass das nicht der Fall sein wird.

Dazu müsstest Du Deine Investorentätigkeit bspw. in eine GmbH ausgelagert haben.

 

Ansonsten ist das alles Privatvergnügen und ebensowenig abzugsfähig wie wenn Du Dir für den Kauf einer neuen Waschmaschine einen Konsumkredit ans Bein bindest.


Hab gerade ein bischen tiefer recherchiert, Kreditzinsen sind abziehbar, wenn der Kredit aufgenommen wurde, um Einkünfte zu erzielen. Das ist definitiv anwendbar beim Hauskauf, um es anschließend zu vermieten, oder bei einem Unternehmen, das sich finanziert, um seinen Umsatz zu steigen. Das sehe ich hier eigentlich auch gegeben, im Gegenteil zum Konsumkredit für eine Waschmaschine, da ich ja Wertpapiere kaufen möchte. Ich schätze aber, das ist dann jetzt langsam ein Fall für einen Steuerberater, mein ursprünglicher Case ist jedenfalls nicht gegeben bzw. einfach darstellbar.

Ich danke euch allen für eure Antworten, hat sehr geholfen.

GetBetter
Legende
7.309 Beiträge

@ThorK  schrieb:

Hab gerade ein bischen tiefer recherchiert, Kreditzinsen sind abziehbar, wenn der Kredit aufgenommen wurde, um Einkünfte zu erzielen. Das ist definitiv anwendbar beim Hauskauf, um es anschließend zu vermieten, oder bei einem Unternehmen, das sich finanziert, um seinen Umsatz zu steigen. Das sehe ich hier eigentlich auch gegeben, im Gegenteil zum Konsumkredit für eine Waschmaschine, da ich ja Wertpapiere kaufen möchte.


Richtig, bei einem Unternehmen ist das anwendbar (s.o. das Thema GmbH).

 

Sonst könntest Du ja auch argumentieren, dass Du planst die Waschmaschine zukünftig mit Gewinn zu verkaufen und daher die Kreditkosten von der Steuer abziehen willst.

HT21
Autor
2 Beiträge

Der Abzug von Schuldzinsen, die durch die Aufnahme von Darlehen zum Kauf von Wertpapieren anfallen, dürfen über § 20 Abs. 9 S.1 EStG nicht in tatsächlicher Höhe abgezogen werden. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist durch den Abzug der 801€, dem sog. Sparer-Pauschbetrag, abgegolten. Der Gesetzgeber möchte mit dieser Regelung natürlich erreichen, dass Wertpapiere nicht aufgrund steuerlicher Anreize mit Fremdkapital erworben werden. Das wäre ein falscher Anreiz, da der Erwerb von Aktien mit Fremdkapital eher mit Vorsicht zu genießen ist, Stichwort doppeltes Risiko (Kursverlustrisiko und Kreditausfallrisiko).