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Sparkassenbuch

16 ANTWORTEN

EP07

Letzteres scheidet wohl aus, da die räumliche Entfernung zu groß ist. Also dann die erste Möglichkeit nutzen ...

Thorsten_
Legende
4.248 Beiträge

Da stellt sich nur die Frage: wer haftet (bis zu welcher Summe), wenn das Sparbuch unterwegs verloren geht?

Mit Einschreiben "Wert" oder als Päckchen könnte man es zur Comdirect schicken (bis max. 500 € versichert, das dürfte beim eingangs erwähnten "netten Sümmchen" nicht ausreichend sein). Wie kommt es von der Comdirect zur Sparkasse? Per berittenem Boten? 😉

dg2210
Legende
7.006 Beiträge

@Thorsten_  schrieb:

Da stellt sich nur die Frage: wer haftet (bis zu welcher Summe), wenn das Sparbuch unterwegs verloren geht?


Niemand.

 

Wenn's schnell und sicher gehen muß: für 30 EUR in ein Sparpreis-Ticket der Bahn (oder Flixbus) investieren und die Sache persönlich und endgültig regeln.

Morgenmond
Mentor ★★★
2.123 Beiträge

@Wupping   schrieb:

Die entscheidende Frage ist: Auf wen ist das Buch ausgestellt? 

Gruß 

Wupping 


Diese Frage ist überhaupt nicht entscheidend und völlig irrelevant für die Auszahlung !

Da Sparbücher zu den Qualifizierten Legitimationspapieren zählen (siehe z.B. HIER ) erfolgt die Auszahlung grundsätzlich an denjenigen der die Sparurkunde (Sparbuch) vorlegt.

 

Gruß Morgenmond

Wupping
Autor ★★
39 Beiträge

@Morgenmond  schrieb:

@Wupping   schrieb:

Die entscheidende Frage ist: Auf wen ist das Buch ausgestellt? 

Gruß 

Wupping 


Diese Frage ist überhaupt nicht entscheidend und völlig irrelevant für die Auszahlung !

Da Sparbücher zu den Qualifizierten Legitimationspapieren zählen (siehe z.B. HIER ) erfolgt die Auszahlung grundsätzlich an denjenigen der die Sparurkunde (Sparbuch) vorlegt.

 

Gruß Morgenmond


Grundsätzlich ist das korrekt, in der Praxis wird es jedoch nicht immer so gehandhabt.  Größere Auszahlungssummen werden oft nur an den Kontoinhaber getätigt (wenn über 2TEUR). Zudem würde bei einem Sparkassenbucheinzug das Sparkonto gelöscht, und das kann nur der Kontoinhaber beauftragen. Insofern hatte die Frage schon ihre Berechtigung...😉

Gruß 

Wupping 

Dr. Snuggles
Experte ★★
478 Beiträge

Die Problematik hatten wir vor zwei Jahren mit einem Sparbuch auch (5-stelliger Betrag). Die Gebühren für das Ausführen waren uns zu hoch. Dazu kam noch das Haftungsrisiko, wenn es während des Postversands abhanden kommt. Auf den Umstand mit der Urkunde wurde ja bereits hingewiesen.

Am besten ist es wirklich sich irgendwann einmal einen Kurzurlaub (z.B. verlängertes Wochenende) in der Heimat der Großmutter zu gönnen (vielleicht wohnt ja auch noch andere Verwandschaft dort) und es persönlich zu regeln. Ist vielleicht auf den ersten Blick etwas nervig, aber man weiß dann wenigstens, wer das Sparbuch hat.

dg2210
Legende
7.006 Beiträge

@Morgenmond  schrieb:

@Wupping   schrieb:

Die entscheidende Frage ist: Auf wen ist das Buch ausgestellt? 

Gruß 

Wupping 


Diese Frage ist überhaupt nicht entscheidend und völlig irrelevant für die Auszahlung !

Da Sparbücher zu den Qualifizierten Legitimationspapieren zählen (siehe z.B. HIER ) erfolgt die Auszahlung grundsätzlich an denjenigen der die Sparurkunde (Sparbuch) vorlegt.

 


Genauer: KANN die Auszahlung an denjenigen erfolgen, welcher die Urkunde vorlegt. (§808 BGB)

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