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Sparkassenbuch
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am 15.09.2021 12:52
Letzteres scheidet wohl aus, da die räumliche Entfernung zu groß ist. Also dann die erste Möglichkeit nutzen ...
15.09.2021 13:01 - bearbeitet 15.09.2021 13:05
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15.09.2021 13:01 - bearbeitet 15.09.2021 13:05
Da stellt sich nur die Frage: wer haftet (bis zu welcher Summe), wenn das Sparbuch unterwegs verloren geht?
Mit Einschreiben "Wert" oder als Päckchen könnte man es zur Comdirect schicken (bis max. 500 € versichert, das dürfte beim eingangs erwähnten "netten Sümmchen" nicht ausreichend sein). Wie kommt es von der Comdirect zur Sparkasse? Per berittenem Boten? 😉
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am 15.09.2021 13:20
@Thorsten_ schrieb:Da stellt sich nur die Frage: wer haftet (bis zu welcher Summe), wenn das Sparbuch unterwegs verloren geht?
Niemand.
Wenn's schnell und sicher gehen muß: für 30 EUR in ein Sparpreis-Ticket der Bahn (oder Flixbus) investieren und die Sache persönlich und endgültig regeln.
15.09.2021 14:24 - bearbeitet 15.09.2021 14:25
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15.09.2021 14:24 - bearbeitet 15.09.2021 14:25
@Wupping schrieb:Die entscheidende Frage ist: Auf wen ist das Buch ausgestellt?
Gruß
Wupping
Diese Frage ist überhaupt nicht entscheidend und völlig irrelevant für die Auszahlung !
Da Sparbücher zu den Qualifizierten Legitimationspapieren zählen (siehe z.B. HIER ) erfolgt die Auszahlung grundsätzlich an denjenigen der die Sparurkunde (Sparbuch) vorlegt.
Gruß Morgenmond
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am 15.09.2021 14:40
@Morgenmond schrieb:
@Wupping schrieb:Die entscheidende Frage ist: Auf wen ist das Buch ausgestellt?
Gruß
Wupping
Diese Frage ist überhaupt nicht entscheidend und völlig irrelevant für die Auszahlung !
Da Sparbücher zu den Qualifizierten Legitimationspapieren zählen (siehe z.B. HIER ) erfolgt die Auszahlung grundsätzlich an denjenigen der die Sparurkunde (Sparbuch) vorlegt.
Gruß Morgenmond
Grundsätzlich ist das korrekt, in der Praxis wird es jedoch nicht immer so gehandhabt. Größere Auszahlungssummen werden oft nur an den Kontoinhaber getätigt (wenn über 2TEUR). Zudem würde bei einem Sparkassenbucheinzug das Sparkonto gelöscht, und das kann nur der Kontoinhaber beauftragen. Insofern hatte die Frage schon ihre Berechtigung...😉
Gruß
Wupping
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am 15.09.2021 19:17
Die Problematik hatten wir vor zwei Jahren mit einem Sparbuch auch (5-stelliger Betrag). Die Gebühren für das Ausführen waren uns zu hoch. Dazu kam noch das Haftungsrisiko, wenn es während des Postversands abhanden kommt. Auf den Umstand mit der Urkunde wurde ja bereits hingewiesen.
Am besten ist es wirklich sich irgendwann einmal einen Kurzurlaub (z.B. verlängertes Wochenende) in der Heimat der Großmutter zu gönnen (vielleicht wohnt ja auch noch andere Verwandschaft dort) und es persönlich zu regeln. Ist vielleicht auf den ersten Blick etwas nervig, aber man weiß dann wenigstens, wer das Sparbuch hat.
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am 15.09.2021 20:25
@Morgenmond schrieb:
@Wupping schrieb:Die entscheidende Frage ist: Auf wen ist das Buch ausgestellt?
Gruß
Wupping
Diese Frage ist überhaupt nicht entscheidend und völlig irrelevant für die Auszahlung !
Da Sparbücher zu den Qualifizierten Legitimationspapieren zählen (siehe z.B. HIER ) erfolgt die Auszahlung grundsätzlich an denjenigen der die Sparurkunde (Sparbuch) vorlegt.
Genauer: KANN die Auszahlung an denjenigen erfolgen, welcher die Urkunde vorlegt. (§808 BGB)

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