am 05.02.2026 19:48
Hallo,
folgende Ausgangsituation:
Einzugsermächtigung für Unternehmen X ist erteilt und zieht monatlich eine bestimmte Rate ein. Einmalig kommt nun in einem Monat ein Betrag dazu, der unrechtmäßig erhoben wurde.
Lässt sich nun der eingezogene Betrag so teilweise zurückziehen, dass nur der unrechtmäßig eingezogene Betrag gekürzt wird? Oder müsste ich alles zurückziehen und den korrekten Teilbetrag einfach separat einzeln überweisen um formal den korrekten Betrag der Rate als gezahlt zu markieren.
Danke und Gruß
Helmut
am 05.02.2026 19:57
Eine (unberechtigte) Lastschrift kannst du nur komplett zurückgeben, teilweise geht nicht.
Wenn es sich aber nicht um eine generell unauthorisierte Lastschrift handelt, sondern lediglich der Betrag falsch ist, rate ich dazu, einen anderen Weg zu gehen. Kontaktiere das Unternehmen und lasse dir die Differenz überweisen.
am 06.02.2026 17:13
Vielen Dank für die Antwort Thorsten.
Genau bei dem "Verständnis" beim Unternehmen bzgl. der Unrechtmäßigkeit des Teilbetrages hakt es. Ich müsste das bereits eingezogene Geld gerichtlich einklagen. Wenn ich aber mir "mein" Geld zurückhole kehrt sich der Fall um und das Unternehmen müsste klagen.
am 09.02.2026 13:52
Hallo,
das ist immer ein Balanceakt.
Das beste wäre natülich sich irgendwie anders mit dem Anbieter einigen. Nochmal den konkreten Vertragsabschluss belegen lassen, der die Forderung belegt.
Am besten teilst du dem Unternehmen erstmal schriftlich mit, das du den Betrag anfechtest und wie du vorgehen wirst.
z.B. Lastschriftrückzug und Überweisung des unstrittigen Betrags (mit ordentlichem Verwendungszweck). Die Rücklastschrift löst beim Unternehmen normalerweise eine Rücklastschriftgebühr aus (3-5€,oder manchmal 7€), diese wird man dir in Rechnung zu stellen, da kannst du dann prüfen, ob das überhaupt rechtmäßig ist (z.B. bei unbegründetet Rückbuchung) oder zu hoch ist.
Am besten widerrufst du auch gleich das Lastschriftmandat und stellst auf Überweisung um, **piep**e nach den Zahlungsdaten, überweise dann den unstrittigen Betrag immer rechtzeitig! (Darauf haben schon manche Unternehmen keine Lust mehr...)
Das größte Problem wird das automatisierte Mahnverfahren sein. Du bist dann im Rückstand und wirst wahrscheinlich automatisiert angemahnt, ggf. geht das zum Inkasso. Spätestens wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, musst du diesem dringend widersprechen (sonst erlangen sie einen Titel, gegen den du dich kaum wehren kannst), dann müssten sie klagen.
Wenn es sich um einen Telefon/Internetanbieter handelt (und ggf. auch andere Anbieter) gehe davon aus, dass sie dir innerhalb weniger Tage den Zugang sperren. Am besten ein Backup haben und dann nur noch die Leistung zahlen die erbracht wurde (anteilig vom Monat).
Viel Glück und beste Grüße