Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Konto für pflegebedürftigen Angehörigen mit notariell begelaubigter Vorsorgevollmacht

23 ANTWORTEN

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

@paej  schrieb:

@huhuhu  schrieb:

...und was kann man nun als Fazit ziehen ? 🤔


....du bist immer so schrecklich "sachlich" .....🤗

 

Nix, in der Theorie ist eine Konto-Eröffnung mit Generalvollmacht möglich; in der Praxis funktioniert es nicht....


@paej 

DAS sehe ich mal als Kompliment 😉

 

und da die hu`s doch noch alle auf der höhe sind <glaube ich>

haben wir alles schön, Ordentlich und persönlich geregelt <hoffe ich>

 

einen schönen erfolgreichen Tag

 

Grüße

Daniel

 

Ach ja, und trotzdem hatte es mit dem Uni "Stempel" bei der Nonna funktioniert 😜

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Folgendes findet man auf der comdirect-Seite bezüglich der General- oder Vorsorgevollmacht:

 

https://kunde.comdirect.de/faq/general--vorsorgevollmacht

 

Eine General- oder Vorsorgevollmacht können wir berücksichtigen, wenn die beabsichtigte Vermögensangelegenheit eindeutig vom Umfang der Vollmacht erfasst ist und die Urkunde (bzw. Ausfertigung) bei jedem Auftrag im Original vorgelegt wird. Ein Online-Zugang ist daher ausgeschlossen. Des Weiteren ist für den Vollmachtnehmer eine Identitätsfeststellung bei der Deutschen Post AG erforderlich, sofern er noch nicht Kunde oder Bevollmächtigter bei comdirect ist.

Im Einzelfall entscheidet comdirect, ob und in welchem Umfang eine Vollmacht akzeptiert werden kann.

Gomez80
Autor ★★
34 Beiträge

Als die erneute Rückfrage nach einem Fazit kam war ich im Urlaub. Jetzt möchte ich als TE aber doch auch noch meinen Ausgang schildern:

Am Ende bin ich bei der bestehenden Bank geblieben, weil dort die BANKENvollmacht schon vorlag. Da die betreute Person gar nicht mehr in der Lage war irgendwo hinzugehen, wäre das alles total aufwändig und/oder nicht möglich gewesen.

 

Die (notarielle) General- oder Vorsorgevollmacht hätte in keinem Fall ausgereicht, für die Bank brauchts dann nochmal eine eigene, die man dann auch persönlich am besten IN der Bank unterzeichen muss. Auch das wäre nicht mehr gegangen. Daher hab ich alles so belassen und die höheren Gebühren eben in Kauf genommen.

Dafür gab es dort aber auch einen persönlichen Ansprechpartner, der die betreute Person schon seit Jahrzenten kannte und sich echt gut gekümmert hat. Er hat mich auch im Nachgang bei der Abwicklung sehr unterstützt wofür ich sehr dankbar bin und jetzt ist das Thema schon seit einigen Monaten eh abgeschlossen.

 

Also ich würde mich den Vorrednern anschließen: ich empfehle für diese Fälle eine Fillialbank vor Ort und am besten macht man die Bankenvollmacht so früh wie möglich, bevor was passiert und die Person nicht mehr kann!

Floppy85
Mentor ★
1.373 Beiträge

Es macht absolut Sinn - auch wenn man ggf. etwas mehr an Gebühren hat - bei der Filialbank des Betroffenen zu bleiben. Ein Direktbank ist i.d.R. besser für schnelle, standardisierte Abwicklungen und diese ganzen Besonderheiten und speziellen Einzelfälle mit Vorsorge + Betroffener kann nicht mehr so usw. ist für beide Seiten nur unnötig aufwendig. Da ist der schnelle Weg über die Filiale besser, da beide Seiten ja auch Rechtssicherheit haben wollen.