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Konto für pflegebedürftigen Angehörigen mit notariell begelaubigter Vorsorgevollmacht

21 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★
1.939 Beiträge

@Sciatori  schrieb:

Die notariell beglaubigte Generalvollmacht besitze ich schon länger, zusammen mit Patientenverfügung wurde das gemacht; letztere wird ja manchmal von Ärzten in Frage gestellt (als nicht bindend), da ist notariell bestimmt von Vorteil.

Die Generalvollmacht mag theoretisch ausreichen, die Frage ist, ob in der Praxis eine Bank das unterstützt. Die frei verfügbare Information der Banken bezieht sich immer ausschließlich auf Bankvollmachten für bereits bestehenden Konten.


Die Frage zur Kontoeröffnung mit Generalvollmacht kann ich leider nicht zufriedenstellend beantworten.

Eine Kontoeröffnung im Rahmen einer gesetzl. Betreuung war bei der örtlichen Sparkasse kein Problem.

Meine Frau war vor geraumer Zeit  als gesetzl. Betreuerin ihres kranken Vaters eingesetzt.

Mit dem entsprechenden Ausweis ( eigentlich nur ein Zettel) waren alle Angelegenheiten problemlos machbar.

Die zu „ besseren Zeiten“ bereits erstellte Generalvollmacht war eigentlich unnötig und letztlich nur Ergänzung.

 

 

huhuhu
Legende
7.375 Beiträge

@paej 

 

Guten Morgen @paej 

 

Danke für die Info.

 

2015 ging das dann wohl noch, ich hatte da für meine Nonna, zum damaligen Zeitpunkt noch in Italien lebendend,

von dem Akademischen Auslandamt der Uni das Dienstsiegel erhalten, welches überall ohne Probleme anerkannt wurde.

 

Die Zeiten ändern sich...

 

Grüße

Daniel

DrTool
Experte ★
162 Beiträge

Hallo,

leider ist nach eigener Erfahrung die notarielle Generalvollmacht in den Augen mancher Banken keine ausreichende Legitimation. Vermutlich würden sie einknicken, wenn man mit einem Anwalt kommt, aber zunächst machen Sie Probleme.

In meinem konkreten Fall verweigerte mir eine örtliche Sparkasse die Einrichtung eines Online Zugangs zum Gemeinschaftskonto meiner Eltern (von beiden notarielle Vollmacht, im Zentralregister eingetragen vorhanden).  Mein Vater war zu dem Zeitpunkt schon zu dement zum Unterschreiben, meine Mutter hatte Krebs im Endstadium. Ich hab das dann ausgehebelt, indem meine Mutter noch einen Online Zugang auf sich beantragt hat und ich den dann benutzte. Zum Glück lebte meine Mum 6 Wochen länger als mein Dad.

 

Von daher halte ich es für eine optimistische Annahme, dass man mit Generalvollmacht für den Vollmachtgeben ein Konto einrichten kann. Das kommt ganz sicher auf den Versuch und die Bank an. Mit anderen Beglaubigungsstellen als Notar halte ich das für völlig aussichtlos.

Viel Erfolg.

 

Floppy85
Experte ★★★
690 Beiträge

@DrTool  schrieb:

Ich hab das dann ausgehebelt, indem meine Mutter noch einen Online Zugang auf sich beantragt hat und ich den dann benutzte.

 


Ist aber gegen die AGBs, die Zugangsdaten Anderer zu nutzen. Alles ,was da schiefgehen kann = grob fahrlässig

paej
Mentor ★★
1.939 Beiträge

@Floppy85  schrieb:

@DrTool  schrieb:

Ich hab das dann ausgehebelt, indem meine Mutter noch einen Online Zugang auf sich beantragt hat und ich den dann benutzte.

 


Ist aber gegen die AGBs, die Zugangsdaten Anderer zu nutzen.


Diese Pauschalaussage ist in mehrfacher Hinsicht falsch.

 

Floppy85
Experte ★★★
690 Beiträge

Warum ? Die Zugangsdaten sind doch personenbezogen. Wer mir seine Zugangsdaten gibt, der handelt grob fahrlässig.

paej
Mentor ★★
1.939 Beiträge

@Floppy85  schrieb:

@DrTool  schrieb:

Ich hab das dann ausgehebelt, indem meine Mutter noch einen Online Zugang auf sich beantragt hat und ich den dann benutzte.

 


Ist aber gegen die AGBs, die Zugangsdaten Anderer zu nutzen. Alles ,was da schiefgehen kann = grob fahrlässig


Der Fremd-Nutzer der Zugangsdaten hat zunächst keine „Geschäftsbeziehung“ mit der Bank und kann somit auch nicht gegen die AGB verstossen.

 

Im Übrigen sind die früheren AGBs der Banken, in denen die Weitergabe der Zugangsdaten untersagt wurde, durch Gerichtsurteile bereits 2020 allesamt als unzulässig und unwirksam erklärt worden.

Bestimmte Transaktionen bedingen (zumindest im System-Hintergrund) sogar die Weitergabe dieser Daten.

 

Die Weitergabe ist so fahrlässig wie die z.B. Überlassung des Geldbeutels an den Ehepartner oder die Erteilung einer Kontovollmacht an den Sohn.

 

Genau das ist es nämlich.

 

Rechtlich ist das geschilderte Vorgehen die Erteilung einer Konto-Vollmacht von der Mutter an den Sohn durch konkludentes Verhalten.

 

Bei Bargeldtransaktionen bietet sich für den Sohn zur eigenen Absicherung eine beleghafte Rechnungslegung an, bei reinen Kontotransaktionen kann darauf verzichtet werden.

 

Thorsten_
Legende
3.836 Beiträge

Die AGB der Comdirect nutzen hierzu das kleine unscheinbare Wörtchen "unbefugt":

 

Etwa in A. II. 7.1 "Schutz der Authentifizierungselemente" oder C. II. 8.4  und C. III. 8.4 "Schutz der Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge".

 

IANAL 😉

huhuhu
Legende
7.375 Beiträge

...und was kann man nun als Fazit ziehen ? 🤔

paej
Mentor ★★
1.939 Beiträge

@huhuhu  schrieb:

...und was kann man nun als Fazit ziehen ? 🤔


....du bist immer so schrecklich "sachlich" .....🤗

 

Nix, in der Theorie ist eine Konto-Eröffnung mit Generalvollmacht möglich; in der Praxis funktioniert es nicht....