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Junior Giro Eröffnung: Geburtsurkunde

Joan_Greg
Autor ★
5 Beiträge

Hallo,

als langjähriger und bisher zufriedener Comdirect Kunde wollte ich heute ein Junior Giro-Konto für meinen Sohn eröffnen;
Davon muß ich allerdings jetzt absehen, denn es gibt offensichtlich eine harte Forderung des Commerzbank Managements, daß man die Geburtsurkunde des Kindes im Original (!) per Post senden soll, zur Identifikation des Kindes. Dies werde ich garantiert nicht tun und riskieren, daß das Original auf dem Postweg verloren geht. Jeder, der schon einmal eine Neuausstellung der Geburtsurkunde nach Verlust organisiert hat, wird dies verstehen.

Der Hotline-Service sagte mir, daß dies seit 28.4.2023 so gefordert wird. Selbst mein Hinweis, daß Comdirect ja nur noch eine Marke der Commerzbank ist und in einer Filiale der Commerzbank ein Mitarbeiter die notwendige Kopie durchführen könnte, wurde leider als "nicht möglich" bezeichnet.

 

Daß ich an der Hotline 20min warten mußte, bis jemand mit mir geredet hat, ist dann nur noch ein weiterer Sargnagel in der zu Grabe getragenen Service-Qualität dieser Bank.

 

Na denn...

167 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.143 Beiträge

@ChL  schrieb:

Hi zusammen,

 

kann auch eine zweckgebundene Geburtsurkunde dafür verwendet werden?

Normale Geburtsurkunden kosten in meiner Stadt 20 Euro!


….interessante Frage; mithin handelt es sich um „Originale“ mit identischem Inhalt.

 

@SMTcomdirect 

 

ChL
Autor ★
3 Beiträge

Ja, es steht nur drauf, für welchen Zweck es ist. Ansonsten ist es wie eine normale Geburtsurkunde. 

Morgenmond
Mentor ★★★
2.103 Beiträge

@ChL  schrieb:

Ja, es steht nur drauf, für welchen Zweck es ist. Ansonsten ist es wie eine normale Geburtsurkunde. 


Und diese zweckgebundenen Urkunden kosten dann weniger oder gar nichts ?

 

Interessant das es sowas gibt, kannte ich noch nicht.

ChL
Autor ★
3 Beiträge

Ja, die sind kostenlos.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Danke, genau mein Reden. @ cw88 

SteSa
Beobachter
1 Beiträge

Hallo,

bei der Aushändigung der Geburtsurkunde bekommt man die Information, dass das Original nicht aus der Hand gegeben werden soll. Dieses gilt dementsprechend auch hier.
Ich habe daher soeben mit der Bafin telefoniert, da die comdirect ja nichts dafür kann, und auch die Dame der Bafin am Telefon meinte, dass es richtig ist das Original nicht aus der Hand zu geben vorallem nicht postalisch.

Die Dame der BAfin kennt die Problematik und meinte ich möchte doch bitte eine Beschwerde schreiben an poststelle@bafin.de mit dem Betreff VBS13.

Das kann ich demnach hier auch nur jedem and Herz legen.

Gruß Steffen

cyberblast
Autor
2 Beiträge

Echt peinlich. Nein eher eine Frechheit. Tatsächlich fühle ich mich böswillig schikaniert. 

Auch von der BaFin aber vor allem von der comdirect, wegen der maximal negativen und blockierenden Auslegung und Übererfüllung von ohnehin sinnfreien Regelungen, weit über das eigentlich geforderte und vernünftige Maß hinaus.

Erstens bekommt der Sohnemann nun definitiv KEIN comdirect Konto. 

Zweitens werde ich mich auch für alle unsere anderen Konten nach einer anderen Bank zumindest mal umsehen.

Schade, das hatte vor ein paar Jahren so gut angefangen mit der comdirect.

Andyman
Einsteiger
1 Beiträge

Hi,

 

also der Artikel von der BaFin besagt:

"Verfügt der Minderjährige noch nicht über einen Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument, ist zur Prüfung der Identität auch die Geburtsurkunde zugelassen. Die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen ist nicht ausreichend."

Ergo, wenn der Minderjährige einen Reisepass oder Personalausweis hat geht das.

 

Andere Banken machen dies auch so. 

 

Ich streite mich auch schon seit einigen Wochen mit den Mitarbeitern der Bank. 

dg2210
Legende
6.913 Beiträge

@Andyman  schrieb:

Hi,

 

also der Artikel von der BaFin besagt:

"Verfügt der Minderjährige noch nicht über einen Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument, ist zur Prüfung der Identität auch die Geburtsurkunde zugelassen. Die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen ist nicht ausreichend."

 


Das ist eine verkürzte Darstellung der Rechtslage in einfacher Sprache für das juristisch ungebildete Publikum ("Verbraucher").

 


Ergo, wenn der Minderjährige einen Reisepass oder Personalausweis hat geht das.

 


Diese Aussage folgt eben gerade nicht aus dem Text, weil dieser eben eine verkürzte und vereinfachte Erläuterung der Rechtslage ist.

 

Es bleibt bei der Situation: Die Bank sagt "Wir wollen Dokument A sehen" und der potentielle Kunde hat die freie Wahl, ob er das Dokument A vorlegt, oder lieber zu einem Anbieter geht, der Dokument "B" sehen möchte.

paej
Mentor ★★★
3.143 Beiträge

@Andyman  schrieb:

 

Ich streite mich auch schon seit einigen Wochen mit den Mitarbeitern der Bank. 


Es ist einfach nicht zu glauben 🫣

 

160 Beiträge hier im Beitragsfaden und noch immer neue Unbelehrbare…