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Fragen bezüglich Abgeltungssteuer/Kapitalertragssteuer/Vorabpauschale als Steuerausländer

Hercynite
Autor ★
4 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

Ich habe einige Frage bezüglich der Steuern auf ETFs für Steuerausländer. Ich habe viel gelesen, jedoch bleiben einige Aspekte für mich noch immer unklar.

 

Zu meiner Situation: ich bin deutscher Staatsbürger, lebe und arbeite in Belgien, habe keinen Wohnsitz und kein Einkommen in Deutschland. Ich möchte gerne mit der Comdirect in ETFs investieren, da die Chance besteht, dass ich wieder nach Deutschland zurückkehre und ein internationaler Depotwechsel von Belgien nach Deutschland sehr teuer wäre (und ein Depot bei einem belgischen Broker ohne Wohnsitz nicht weitergeführt werden könnte). Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass ich in Belgien bleibe. Deshalb habe ich mich für die Comdirect entschieden, da die Depotführung als Steuerausländer möglich ist.

 

Ich habe vor in ETFs (thesaurierend) zu investieren und diese auch so lange wir möglich zu halten.  Auf der Website des BZSt habe ich gelesen, dass Kapitalerträge versteuert werden, egal ob die 'inländischen Erträge einem im Inland oder im Ausland ansässigen Empfänger zufließen.' (BZSt Website).

Ich bin mir hier nicht sicher ob das heißt, dass auch Zinsen und Dividenden von thesaurierenden ETFs auch voll versteuert werden? Ich frage mich auch, ob die Vorabpauschale als gebietsfremder abgezogen wird. Als Steuerausländer kann ich keinen Freistellungsauftrag stellen.

 

In einer Mail der Comdirect habe ich als Antwort bekomen, dass "Veräußerungsgewinne sowie alle Zinserträge ohne Abzug von Steuern gutgeschrieben werden". Ich bin mir hier allerdings nicht sicher, ob dies für den Fall des Verkaufs der ETF Anteile gilt (so wie ich es verstehe, würde dann bein Verkauf der ETF Anteile keine Kapitalertragssteuer anfallen, falls ich noch in Belgien wohnen würde), oder eben auch für Zinsen und Dividenden von thesaurierenden ETFs.

 

 

Ist jemand in einer ähnlichen Situation  und könnte ein paar Informationen dazu teilen?

 

Viele Grüße,

Hercynite

 

7 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Hercynite  schrieb:

 

Zu meiner Situation: ich bin deutscher Staatsbürger, lebe und arbeite in Belgien, habe keinen Wohnsitz und kein Einkommen in Deutschland. Ich möchte gerne mit der Comdirect in ETFs investieren, da die Chance besteht, dass ich wieder nach Deutschland zurückkehre und ein internationaler Depotwechsel von Belgien nach Deutschland sehr teuer wäre (und ein Depot bei einem belgischen Broker ohne Wohnsitz nicht weitergeführt werden könnte).

 


Das ist reine Spekulation, weil niemand sagen kann, welche Regelungen zu dem Zeitpunkt deiner Rückkehr gelten werden.  Ob diese Strategie für dich sinnvoll ist, hängt von deiner konkreten Situation ab. (Hinweis: oft sind ein lokales Depot im Wohnsitzland  und lokal vertriebene Fonds günstiger). Im Übrigen hat gerade die comdirect in den letzten Jahren die Zahl der "erlaubten Wohnsitzländer" stark reduziert. Ich würde mich nicht darauf verlassen, das comdirect-Depot als Steuerausländer lange Zeit weiterführen zu können.

 


  Auf der Website des BZSt habe ich gelesen, dass Kapitalerträge versteuert werden, egal ob die 'inländischen Erträge einem im Inland oder im Ausland ansässigen Empfänger zufließen.' (BZSt Website).

In einer Mail der Comdirect habe ich als Antwort bekomen, dass "Veräußerungsgewinne sowie alle Zinserträge ohne Abzug von Steuern gutgeschrieben werden".

 Beides ist richtig, wenn du die richtigen Fragen gestellt hast. Das deutsche Steuerrecht ist hochkomplex und generelle Aussagen sind im konkreten Einzelfall nicht immer anwendbar.

 

Wenn du einen im Ausland aufgelegten Aktienfonds, der keine Erträge aus deutschen Quellen hat, als Steuerausländer in einem deutschen Depot verwahrst, dann zahlst du beim Verkauf und auf Ausschüttungen keine deutsche  Kapitalertragsteuer/Soli.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Die Antwort der Comdirect ist aktuell zutreffend. Bei Steuerausländern/Gebietsfremden wird keine Abgeltungssteuer einbehalten. Das betrifft Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen bei Fonds, Vorabpauschale und Kursgewinne. Das gilt auch für ETF´s - egal ob ausschüttend oder thesaurierend.

 

Das Zitat des BZSt bezieht sich m.E. auf die Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden welche als Quellensteuer generell von der jeweiligen Aktiengesellschaft an den deutschen Fiskus abgeführt wird. Steuerausländer können sich diese oder Teile davon im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen erstatten lassen.

 

Ich weiss nicht, wie Kursgewinne in Belgien behandelt werden, aber dazu folgender Hinweis: Sofern diese wie z.B. in der Schweiz steuerfrei sind, empfiehlt es sich Buchgewinne vor der Rückkehr nach Deutschland zu realisieren, um die bis dahin aufgelaufenen Gewinne steuerfrei zu vereinnahmen.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

 Bei Steuerausländern/Gebietsfremden wird keine Abgeltungssteuer einbehalten. Das betrifft Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen bei Fonds, Vorabpauschale und Kursgewinne jeglicher Art.


Da sieht man wieder, wie wichtig bei Steuerdingen die Terminologie ist. Ausweislich der von der comdirect erstellten Steuerbescheinigung wird z.B. bei bestimmten inländischen (d.h. deutschen) Zinserträgen von Steuerausländern tatsächlich keine Abgeltungsteuer abgezogen, sondern 25% Kapitalertragsteuer + Soli.

 

 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Hercynite
Autor ★
4 Beiträge

Vielen Dank an alle für eure Antworten und Hilfe.

 

@ehemaliger Nutzer In Belgien sind Kurserträge auch steuerfrei. Allerdings gibt es eine Finanzstransaktionssteuer, die ich selber deklarieren und zahlen werde (0.12% des Kaufwertes, bei Ankauf und Verkauf).

 

Falls ich nach Deutschland zurückkehre, müsste ich eigentlich ja in Lage sein einen Freistellungsauftrag einzurichten. 

Ich habe eine weitere Frage, die warscheinlich am besten von einem Steuerberater beantwortet wird. Da ich gerade hier bin, wollte ich sie dennoch stellen, falls jemand schon ähnliche Erfahrungen oder Kenntnisse hat.

Muss die in Belgien nicht gezahlte Abgeltungs-/Kapitalertragssteuer (für Dividenden und Zinsen von thesaurierenden ETFs) nachgezahlt werden, sobald man wieder in Deutschland ist (unbeschränkte Steuerpflicht und Wohnsitz)? Oder werden nur die Zinsen usw. besteuert, die dann anfallen wenn man schon wieder in Deutschland gemeldet und steuerpflichtig ist?

 

 

Vielen lieben Dank,

Hercynite

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Du musst nichts nachzahlen, da vor dem Rückzug nach Deutschland keine Steuerpflicht besteht. Häng Dich nicht am Thema "thesaurierend" auf. Das spielt dabei keine Rolle.

 

Erst wenn Du wieder in Deutschland steuerpflichtig bist, wirst Du von der Abgeltungssteuer erfasst. Deswegen auch mein Hinweis auf eventuell aufgelaufene Buchgewinne, die ich vorher realisieren würde.

CurtisNewton
Legende
4.847 Beiträge

Für den Fall dass man im Ausland das Depot bei einem dort ansässigen Broker führt sollte man bei einem Rück-Umzug auch noch berücksichtigen  dass die Einstandskurse vermutlich nicht so übertragen werden dass sie dem dann wieder deutschen Broker / Finanzamt genehm sind. Führt dann zu Zusatzaufwand (Nachweis der Anschaffungskosten in von einer vom dem deutschen Fiskus akzeptierten Form, manuelle Korrektur der Anlage KAP, usw) oder man wird pauschal mit glaube 30% versteuert. Unter Umständen ist es daher taktisch günstiger einfach vorher zu verkaufen und nur die Cash Position zu übertragen.

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

dg2210
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7.777 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

Für den Fall dass man im Ausland das Depot bei einem dort ansässigen Broker führt sollte man bei einem Rück-Umzug auch noch berücksichtigen  dass die Einstandskurse vermutlich nicht so übertragen werden dass sie dem dann wieder deutschen Broker / Finanzamt genehm sind.


Ja, das ist die heutige Situation, die aber irrelevant ist, weil aktuell kein Umzug ansteht. Wie es in einigen Jahren oder Jahrzehnten ausschauen wird, lässt sich nicht seriös vorhersagen.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)