aus ein gemeinsame Konto rauskommen
10.06.2019 23:22 - bearbeitet 11.06.2019 00:42
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10.06.2019 23:22 - bearbeitet 11.06.2019 00:42
@Smurf schrieb:
@Goliath74 schrieb:@ehemaliger Nutzer
Da muss ich Dich leider korrigieren. Ein Mietvertrag ist kein Kontovertrag.
Die Konten bei comdirect kann jeder alleine Kündigen.
Auszug aus den AGB:
Hoppla, das sollten sich die Juristen der Comdirect vielleicht besser nochmal ansehen...
Die entsteht ein finanzieller Schaden, weil deine Frau ohne dein Wissen und zutun euer Konto aufgelöst hat? Auweia!
Aus dem letzten Absatz ergibt sich allerdings nicht, das ein Gemeinschaftskonto nicht in ein Einzelkonto umgeschrieben werden kann, sondern nur dass dies nicht durch einen der Kontoinhaber alleine geschehen kann. Wenn das trotzdem so sein sollte, nochmal Auweia!
Du schmeißt deine Frau raus und brauchst eine neue Kontonummer, damit Gas, Wasser, Strom weiterhin abgebucht werden können? Machen das alle Direktbanken so?
Super Werbung für jede Filialbank!
PS: Mietvertrag alleine unterschreiben - der Tipp ist graue Theorie. Ein einigermaßen informiert Vermieter wird das niemals mitmachen!
Kein Fall für die Juristen. Ist ganz normal: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftskonto#Arten_von_Gemeinschaftskonten
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am 11.06.2019 10:36
Zitat "Dann sollst du auch in keiner gemeinsamen Wohnung wohnen, kein gemeinsames Kind zeugen und ... und ... .natürlich kein gemeinsames Konto führen."
Das ist ja Blödsinn.
Man kann auch zusammen in einer Wohnung wohnen, ohne einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben zu haben. Ist ja meistens so, das der Mann zur Frau zieht, oder andersrum. Man bekommt dann ja keinen neuen Mietvertrag. Es gibt auch keine Probleme mit dem Vermieter, wenn beide neu in die Wohnung ziehen, aber nur einer als Hauptmieter eingetragen werden möchte. Solange für den Vermieter klar ist, das derjenige die Miete alleine zahlen kann. Ich habe da noch nie Probleme gehabt. Hatte immer von allen Interessenten die besten Chancen.
Und, es ist auch nicht notwendig ein gemeinsames Konto zu haben.
Ich wüßte gar nicht, welchen Vorteil das für mich hätte.
Wer das so machen möchte, kann dies natürlich so praktizieren. Da ist jeder frei in seiner Entscheidung.
Aber, das was ich oben zietiert habe, finde ich schon eine Frechheit.
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am 11.06.2019 10:39
Guten Morgen!
Unsere Gemeinschaftskonten sind sogenannte Oder-Konten. Das bedeutet, dass jeder der beiden Kontoinhaber das Konto jederzeit kündigen kann, wie von @Goliath74 richtig vermutet.
Hilft dir diese Antwort weiter, @Esztirek?
Viele Grüße
Philipp
In der Kürze liegt die Wü
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am 11.06.2019 11:05
@hvd schrieb:@ehemaliger Nutzer
Du bist ja ein ganz Vorsichtiger.
Vielleicht hast du schlechte Erfahrungen gemacht.
Du empfiehlst, nichts Gemeinsames zu machen.
Dann sollst du auch in keiner gemeinsamen Wohnung wohnen, kein gemeinsames Kind zeugen und ... und ... .natürlich kein gemeinsames Konto führen.
Bei so vielen Nicht Gemeinsamkeiten würde ich dir als Vermieter keine Wohnung geben. Probleme sind im Vorhinein programmiert.
Ich weiß es auch nicht definitiv, ob jeder Einzelne das Konto kündigen kann.
Für mich stellt sich das Problem nicht. Ich habe mit meiner Frau ein Gemeinschaftskonto , und ich habe verschiedene Konten, über die meine Frau verfügungsberechtigt ist.
Wenn kein Vertrauen besteht, sollte man tatsächlich nichts Gemeinsames machen.
baha & hvd
weiter oben steht es doch,
...Kimba, hatte ja mal ein Freund
Alles klar ??
Ja ja, der berühmte Freund
Schöne u. erfolgreiche Woche allerseits
...bin heute bei Adidas eingestiegen,
der nicht vorhandene Bauch, und ein Töchterlein war schuld war schuld
G.
hhh
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am 11.06.2019 11:51
@ehemaliger Nutzer
Was Du schreibst ist aber auch bl...... äh nicht ganz richtig.
Gemeinsam eine Wohnung mieten zu wollen erhöht die Chance sie überhaupt zu bekommen. Wenn man sich trennen sollte kann der Mietvertrag auf eine Person umgeschrieben werden. Im Gegensatz zu einem codi Konto ist es da möglich.
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am 12.06.2019 19:15
Kein Fall für die Juristen. Ist ganz normal: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftskonto#Arten_von_Gemeinschaftskonten
Vielen Dank für deine Mühe.
Was ich meinte: ich halte es für bedenklich, jemandem das vielleicht einzige Girokonto zu entziehen, nur weil der Mitkontoinhaber das wünscht. Hierbei kann großer finanzieller Schaden entstehen.
Ein Bevollmächtigter hat über ein Konto auch "Verfügungsmacht", trotzdem kann er ein Konto für gewöhnlich nicht auflösen.
Möglicherweise irre ich, ich sehe aber nicht, dass dein Link darauf eine Antwort gibt, aber vielleicht haben wir auch aneinander vorbei geredet.
Das mit dem Konto etwas passieren muss, wenn einer von beiden wünscht, es nicht gemeinsam weiterzuführen, ist klar.
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am 13.06.2019 12:16
Oder Konto:
Jeder von ihnen ist berechtigt, allein über das Konto zu verfügen, es aufzulösen oder auf seinen Namen umschreiben zu lassen sowie Dritte in diesem Rahmen zu bevollmächtigen.
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am 13.06.2019 19:36
@Goliath74 schrieb:Oder Konto:
Jeder von ihnen ist berechtigt, allein über das Konto zu verfügen, es aufzulösen oder auf seinen Namen umschreiben zu lassen sowie Dritte in diesem Rahmen zu bevollmächtigen.
Hallo @Goliath74 , was in den Comdirect AGB steht, ist bekannt!
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am 13.06.2019 19:39
Das war aus dem Link bei Wikipedia.
Du findest diese Definition aber auch bei allen anderen Banken die ein Oder Konto anbieten.
Wer ein Oder Konto eröffnet und sich im Streit trennt muss damit rechnen plötzlich ohne Konto da zu stehen. Deshalb nach der Trennung sofort ein Einzelkonto eröffnen.
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am 02.06.2024 14:48
Hallo,
da ich mich auch hier informiert habe und parallel dazu den Kundenservice angefragt habe. Die Aussagen sind widersprüchlich.
Es wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Einwilligung 'beider' Kontoinhaber vorliegen muss.
Entweder kündigt jeder online in seinem Servicebereich.
Alternativ reicht man es schriftlich ein und beide müssen unterschreiben. Letzten Fall werde ich machen, weil meine Frau noch nie einen funktionierenden Zugang erhalten hat.
Hier der Wortlaut aus meiner Anfrage, falls das jemandem weiterhilft:
Sehr geehrter Herr ...,
wir bedauern, dass Sie comdirect verlassen möchten.
Herr ..., da es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, benötigen wir die Unterschrift beider Kontoinhaber.
Gerne können Sie uns Ihre Schriftliche Kündigung postalisch zusenden:
comdirect – eine Marke der Commerzbank AG
Pascalkehre 15
25451 Quickborn
Entgelt wird, sollten keine Aktivitäten auf Ihrem Konto mehr zu verzeichnen sein, in Höhe von 4,90 Euro berechnet. Eine Kontoauflösung ist erst möglich, wenn auf dem Konto weder ein Haben noch Soll zu verzeichnen ist.
Das mit dem Entgelt habe ich nun so gelöst, da ich eigentlich das Girokonto-Modell mit 2,9€ pro Monat habe, dass ich noch ca. 20€ drauflasse und in der Kündigung mein Gehaltskonto angebe, damit mir der Restbetrag dorthin überwiesen werden kann.
