am 20.10.2024 11:53
Wie ändere ich die Einwilligung, wenn diese Online nicht mit der auf der schriftlichen Vollmacht übereinstimmt.
Bisherige Versuche:
Ein E-Mail schreiben - die Anworten kommen scheinbar von einem Automaten, da komme ich nicht weiter.
Denn ich habe schon 2 mal versucht ganz ausführlich zu beschreiben.
Letzte Antwort dann, es ist zu komplex ich soll anrufen.
Das wiederum bedeutet stundenlange Warteschleifen.
Hat jemand einen Rat, eine Idee
am 20.10.2024 19:27
am 20.10.2024 19:27
Was willst Du da ändern? Die Banken kennen nur ihre eigenen Vollmachtserklärungen an. Alles andere funktioniert nicht.
am 20.10.2024 20:11
Schriftlich wurde angekreuzt, kein e telefonische Werbung.
Online ist angekreuzt, telefonische Werbung erlaubt.
Das ist das Problem - Änderung online nicht möglich
21.10.2024 03:42 - bearbeitet 21.10.2024 03:55
@WRZL schrieb:
Denn ich habe schon 2 mal versucht ganz ausführlich zu beschreiben.
Letzte Antwort dann, es ist zu komplex ich soll anrufen.
Wirklich? Warum brauchst du für den simplen Hauptsatz "Ich widerrufe meine Einwilligung zur telefonischen Werbung" eine "ganz ausführliche" Beschreibung?
Grundsätzlich: Beim Kontakt mit Dienstleistern ist eine "ganz ausführliche Beschreibung", beginnend mit den ersten Eininnerungen im Kindergarten (o.Ä) eher wenig zielführend. Nenne einfach das Problem, beantrage die Änderung, fertig. Das spart Zeit und Nerven und verkürzt auch noch die Wartezeit für andere Kunden.